12.3.24 Sonstiges Begehren

Für einen Übergangszeitraum bis zur Fertigstellung des Projekts "Grundbuch neu" sind noch nicht alle Begehrenstypen "vollstrukturiert".

Es gibt folgende Subtypen:

  • Aufforderungsverfahren

  • Einlage anlegen

  • Mitübertragung

  • Sonstiges

  • Ersichtlichmachung Urkunde (UH-Register)

  • Vorrang

Der Subtyp "Sonstiges" wird verwendet, wenn die anderen Begehrenstypen nicht herangezogen werden können, also zB für Anträge betreffend:

  • Veränderungen von Personendaten, soweit nicht in Personenänderung beschrieben

  • Belastungsverbot, Veräußerungsverbot

  • Vorkaufsrecht

  • Wiederkaufsrecht

  • Bestandrecht

  • Reallast

  • Dienstbarkeit

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