12.3.24.9 Vorrang

Im Begehren erfasst man das vortretende Recht (1-100 Stück) und das zurücktretende Recht (1-100 Stück). Beides kann sowohl ein bereits eingetragenes Recht sein oder ein gerade jetzt neu einzutragendes Recht.

Urkunden
Siehe Urkunden.

Einlage
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ).

Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.

Liste Vortretendes Recht
Anzahl: 0..100

  1. Bestehende C-LNR, die Vorrang erhalten soll

  2. Begehren: Verweis auf ein Begehren in diesem Gesuch, mit dem ein Recht neu eingetragen wird.

    1.  

Liste Zurücktretendes Recht
Wie Liste vortretendes Recht.

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