12.3.24.10 Aufforderungsverfahren

Der Begehrenstyp "Sonstiges Begehren - Sonstiges - Aufforderungsverfahren" dient dazu, die Buchberechtigten aufzufordern, binnen einer Frist von 30 Tagen Einspruch gegen die geplante Abschreibung von Grundstücken/Trennstücken zu erheben. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben, so kann eine lastenfreie Abschreibung erfolgen.

Das Begehren darf nicht mit anderen Begehren in einem Gesuch kombiniert werden.

Reiter Begehrensdaten / Einlage
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ).

Reiter Grundstücke
Hier werden die freizustellenden Grundstücksnummern bzw. Trennstücknummern samt KG in einer Tabelle angeführt. Es können bis zu 100 Grundstücksnummern mit je 1 KG und je bis zu 100 Trennstücknummern angegeben werden.

Reiter Personenliste
Hier werden die aufzufordernden Personen samt C-LNR in einer Tabelle angeführt.
Es können bis zu 100 C-LNR mit je bis zu 100 Personen angegeben werden.

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