12.3.24.2 Mitübertragung

Der Begehrenstyp "Sonstiges Begehren - Mitübertragung" dient dazu bei Grundstücksveränderungen Rechte und Lasten in die neue EZ zu übernehmen.

Urkunden
Siehe Urkunden.

Einlage
Die Herkunftseinlage (KG und EZ), in der das Recht, die Last eingetragen ist.

Eintragung
Eine A-LNR (Recht) oder C-LNR (Last), die mitübertragen werden soll. Es kann jeweils nur eine Laufnummer angegeben werden. Sie müssen für alle Rechte / alle Lasten je ein eigenes Begehren erfassen.

Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.

Quellgrundstücke
Anzahl: 1..100
Die Quell-Grundstücksnummer und Quell-KG ist nur bei der Ab- und Zuschreibung von Trennstücken anzugeben und kann sonst leer bleiben.

Zieleinlage
Es gibt die zwei Alternativen:

a) Bezug auf bestehende Einlage KG/EZ
In diesem Fall wird in den nachfolgenden Feldern die Einlage (KG, EZ) angegeben, zu der zuzuschreiben ist. Die betroffene Einlage muss bereits existieren.

b) Bezug auf neue Einlage
In diesem Fall wird im nachfolgenden Feld "Zieleinlage" auf das Begehren einer neuen Einlage (Begehrenstyp: Sonstiges Begehren, Subtyp: Einlage anlegen) verwiesen.

Zielgrundstücke
Anzahl: 1..1000
Die Ziel-Grundstücksnummer und Ziel-KG ist nur bei der Ab- und Zuschreibung von Trennstücken anzugeben und kann sonst leer bleiben.

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