17.9.1 Bedienung des Programms Indexberechnung

Der Aufruf des Programms erfolgt mit dem Menüpunkt Programme und den Untermenüpunkten Zusätze und Indexberechnung. Es erscheint folgendes Fenster:

Abb. 523: Fenster "Indexberechnung"

Indexart
Eingabe der Indexart. Folgende Indizes sind in den Tabellen eingegeben und werden bei den Auslieferungen laufend ergänzt:

Verbraucherpreisindex 1966
Verbraucherpreisindex 1976
Verbraucherpreisindex 1986
Verbraucherpreisindex 1996
Verbraucherpreisindex 2000
Verbraucherpreisindex 2010
Verbraucherpreisindex 2015
Verbraucherpreisindex I 1958
Verbraucherpreisindex II 1958
Lebenshaltungskostenindex 1945
Kanzleiinterner Index

"kanzleiinterner Index" sind eine Reserveeingabemöglichkeit, womit Sie selber mehrere eigene Indices führen können.

Basisjahr/Monat
Datum. Monat und Jahr, für den der Basisindex (Bezugsindex) gilt. Der Einfachheit halber wird zwar ein ganzes Datum eingegeben, ausgewertet wird aber nur Monat und Jahr. Wird ein Basismonat eingegeben, für den der entsprechende Indexwert nicht vorhanden ist, zeigt Basisindex 0,00 an und ADVOKAT meldet: "Für den Monat x ist kein Indexwert vorhanden".

Basisindex
Anzeige der Indexzahl, die als Bezugsgröße gilt. Das ist der Wert der Indextabelle für den Basismonat.

Basisbetrag
Forderungsbetrag, der ursprünglich vereinbart wurde und der der Wertsicherung unterliegt, zB eine Miete von 450,00.

Prozentschwankung
Prozentuelle Schwankung in Prozent (nicht Prozentpunkten), bei deren Erreichung eine Neufestsetzung erfolgt. Wenn der Basisindex 101,9 ist, dann ist der neue Index bei einer 3 % Schwankung mit 101,9*1,03=105 erreicht. Dies deckt folgende Formulierung in Indexklauseln ab: "Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt".

von Datum
Datum. Dieser Monat ist der erste Monat, ab dem die Indexberechnung erfolgt. Der Einfachheit halber wird zwar ein ganzes Datum eingegeben, ausgewertet wird aber nur Monat und Jahr.

bis Datum
Datum. Dieser Monat ist der letzte Monat in der Indexberechnung. Der Einfachheit halber wird zwar ein ganzes Datum eingegeben, ausgewertet wird aber nur Monat und Jahr.

Wenn die Felder von Datum und bis Datum übereinstimmen, erhalten Sie eine Berechnung für einen Monat, sonst für den angegebenen Zeitraum.

Berechnen
Mit dieser Schaltfläche wird die Indexberechnung ausgelöst und in Word ein Dokument mit der Berechnung erstellt. Dazu dient die Vorlage IndBer.docx im Verzeichnis "...\Advokat\Daten\Vorlagen\AKT".

Der Ausdruck sieht wie folgt aus:

Wertsicherungsabrechnung

Zeitraum:  Jänner 2006 bis Dezember 2008
Index:  Verbraucherpreisindex 2005
Basismonat:  Jänner 2006
Basisindex:  100,4 Punkte
Basisbetrag:  500,00
Schwankung:  3,00 %

Monat

Index

Betrag

Differenz

Monat

Index

Betrag

Differenz

01.01.2006

100,4

500,00

0,00

01.02.2006

100,7

500,00

0,00

01.03.2006

101,0

500,00

0,00

01.04.2006

101,5

500,00

0,00

01.05.2006

101,6

500,00

0,00

01.06.2006

101,7

500,00

0,00

01.07.2006

101,6

500,00

0,00

01.08.2006

101,9

500,00

0,00

01.09.2006

101,7

500,00

0,00

01.10.2006

101,6

500,00

0,00

01.11.2006

101,7

500,00

0,00

01.12.2006

102,0

500,00

0,00

01.01.2007

102,0

500,00

0,00

01.02.2007

102,3

500,00

0,00

01.03.2007

102,8

500,00

0,00

01.04.2007

103,3

500,00

0,00

01.05.2007

103,6

515,94

15,94

01.06.2007

103,7

515,94

15,94

01.07.2007

103,7

515,94

15,94

01.08.2007

103,6

515,94

15,94

01.09.2007

103,8

515,94

15,94

01.10.2007

104,4

515,94

15,94

01.11.2007

104,9

515,94

15,94

01.12.2007

105,7

515,94

15,94

01.01.2008

105,3

515,94

15,94

01.02.2008

105,6

515,94

15,94

01.03.2008

106,4

515,94

15,94

01.04.2008

106,7

515,94

15,94

01.05.2008

107,4

534,86

34,86

01.06.2008

107,7

534,86

34,86

01.07.2008

107,6

534,86

34,86

01.08.2008

107,4

534,86

34,86

01.09.2008

107,7

534,86

34,86

01.10.2008

107,6

534,86

34,86

01.11.2008

107,3

534,86

34,86

01.12.2008

107,1

534,86

34,86

Summen

 

18.470,16

470,16

Die Spalte Betrag berechnet sich nach der Formel:
Basisbetrag * aktueller Indexwert / Basisindex = neuer Betrag
zB 500 * 100,7 / 100,4 = 501,49

Bei Anwendung einer Schwankungsbreite wird der nächste Indexwert nicht sofort angewendet. Bei einer Schwankungsbreite von 3 % berechnet sich der nächste anzuwendende Indexwert wie folgt: 100,4 * 1,03 = 103,41

Erst wenn 103,41 überschritten ist, wird der nächsthöhere (bei Deflation nächstniedrigere) Indexwert, in diesem Fall 103,6 herangezogen. Die Wertsicherungsberechnung lautet: 515,94 = 500 *103,6 / 100,4

In der Spalte Differenz ist die Differenz von Betrag und indiziertem Basisbetrag errechnet, das ist der Wert, der unter Umständen nachzuzahlen ist.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx