8.3.1 Leistungen in Honorarnoten
In jeder Leistung (Aktinhalt Leistung) ist Folgendes gespeichert:
Art der Leistung (1) | daraus ergeben sich der Tarifansatz und ob es eine Haupt- oder Nebenleistung ist |
Bemessungsgrundlage | nach RAT und AHK |
Verdienst (2) | netto, inklusive Zuschläge, ohne Einheitssatz |
Verbindungsgebühr | prozentueller Zuschlag |
Streitgenossenzuschlag | prozentueller Zuschlag |
Zuschlag | prozentueller Zuschlag (Nacht, Wochenende, Erschwernis) |
Einheitssatz (3) | keiner, 1-facher bis 4-facher |
Barauslagen | gerichtlich ansprechbar oder nicht |
Sachbearbeiter und Zeit vb | Zeit verrechenbar und bestimmte Stundensätze pro Sachbearbeiter |
Nebenleistungen werden nur in eine Abrechnung nach Einzelleistungen aufgenommen, nicht hingegen in eine Abrechnung nach Einheitssatz. Hauptleistungen werden in beide Abrechnungen aufgenommen. Bei einer Abrechnung nach Einheitssatz wird zusätzlich zum Verdienst der Einheitssatz-Zuschlag ausgewiesen.
Der errechnete oder manuell erfasste Verdienst wird bei jeder Leistung als Zahlenbetrag abgespeichert. Dieser Verdienst wird herangezogen Er enthält die Zuschläge (Verbindungsgebühr, Streitgenossenzuschlag und (Nacht-Wochenend-, Erschwernis-)Zuschlag, nicht jedoch den Einheitssatz und die Umsatzsteuer.
Die Reihenfolge der Berechnung ist: Verdienst laut Tarif + ES + SG + VG + Zuschlag.
Der Verdienst nach AHK wird nicht abgespeichert, sondern anlässlich der Abrechnung gemäß der Bemessungsgrundlage AHK neu errechnet.
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