8.3.1 Leistungen in Honorarnoten

In jeder Leistung (Aktinhalt Leistung) ist Folgendes gespeichert:

Art der Leistung (1)

daraus ergeben sich der Tarifansatz und ob es eine Haupt- oder Nebenleistung ist

Bemessungsgrundlage

nach RAT und AHK

Verdienst (2)

netto, inklusive Zuschläge, ohne Einheitssatz

Verbindungsgebühr

prozentueller Zuschlag

Streitgenossenzuschlag

prozentueller Zuschlag

Zuschlag

prozentueller Zuschlag (Nacht, Wochenende, Erschwernis)

Einheitssatz (3)

keiner, 1-facher bis 4-facher
ergibt Verdienst netto mit Zuschlägen (4)

Barauslagen

gerichtlich ansprechbar oder nicht
ergibt Barauslagen

Sachbearbeiter und Zeit vb

Zeit verrechenbar und bestimmte Stundensätze pro Sachbearbeiter
ergibt Verdienst für Stundensatzabrechnung

  1. Nebenleistungen werden nur in eine Abrechnung nach Einzelleistungen aufgenommen, nicht hingegen in eine Abrechnung nach Einheitssatz. Hauptleistungen werden in beide Abrechnungen aufgenommen. Bei einer Abrechnung nach Einheitssatz wird zusätzlich zum Verdienst der Einheitssatz-Zuschlag ausgewiesen.

  2. Der errechnete oder manuell erfasste Verdienst wird bei jeder Leistung als Zahlenbetrag abgespeichert. Dieser Verdienst wird herangezogen Er enthält die Zuschläge (Verbindungsgebühr, Streitgenossenzuschlag und (Nacht-Wochenend-, Erschwernis-)Zuschlag, nicht jedoch den Einheitssatz und die Umsatzsteuer.

  3. Die Reihenfolge der Berechnung ist: Verdienst laut Tarif + ES + SG + VG + Zuschlag.

  4. Der Verdienst nach AHK wird nicht abgespeichert, sondern anlässlich der Abrechnung gemäß der Bemessungsgrundlage AHK neu errechnet.

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