17.13.102 Prüfung Geldwäsche geneigtes Geschäft
Die Prüfung, ob ein Geldwäsche geneigtes Geschäft (GwG) vorliegt, muss vom Rechtsanwalt bei jedem laufenden und neuen Mandat vorgenommen werden.
Viele Anwender verwenden die vom ÖRAK empfohlenen Musterformulare, lassen sie vom Klienten ausfüllen und speichern sie im Akt. Siehe dazu Formulare.
Sie können in den Aktenstammdaten abspeichern, wenn es sich um ein GwG handelt. Siehe dazu Compliance Check im Aktenstamm speichern.
Sie können aus dem Akt eine Abfrage durchführen, ob es sich bei einem Mandanten um eine politisch exponierte Person (eine nahestehende Person, eine auf einer Sanktionsliste befindlichen Person oder Organisation) handelt. Siehe dazu PEP Abfrage.
Sie können bei den Personenstammdaten die Abfragedaten und Ergebnisse speichern. Teilweise geschieht das automatisch. Siehe dazu ComplianceCheck bei der Person speichern.
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