17.13.10 Compliance Check (PEP Abfrage)

Die Regelungen der 4. Geldwäscherichtlinie bzw. der §§ 8a ff RAO sind ein Novum. ADVOKAT schafft ein Werkzeug zur Abdeckung der Standardfälle. Im Einzelfall werden zusätzliche, individuelle Vorkehrungen notwendig sein. Wir erlauben uns auch auf die hilfreiche Informationsschrift des ÖRAK "Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" hinzuweisen.

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