4.1.9 Akten löschen

Ein Akt kann im Fenster Aktenstamm mit dem Menüpunkt Bearbeiten / Löschen gelöscht werden.

Wenn der Akt Aktinhalte oder Fremdgelddatensätze enthält, weist ADVOKAT darauf hin. Die Aktinhalte und Fremdgelddaten müssen zuerst gelöscht werden, dann erfolgt noch eine Abfrage, ob auch der Aktenstamm gelöscht werden soll.

Hinweis:

Unserer Meinung nach sollten - auch nach Erledigung des Akts - maximal die Aktinhalte gelöscht werden, nicht jedoch der Aktenstamm. Der Platzbedarf eines Aktenstamms ist minimal.

Das Löschen von Akten lässt sich für bestimmte Benutzer sperren, wenn Sie das Programmmodul Security-Sicherheitsfunktionen lizenziert haben.

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