14.3.5 Insolvenz kopieren und verbinden

Ein gesamtes Insolvenzverfahren mit allen Anmeldungen kann mit dem Befehl Insolvenz / Kopieren auf ein neues Verfahren mit einer neuen Kurzbezeichnung kopiert werden.

Abb. 437: Fenster "Insolvenz kopieren"

Verfahren kopieren
Im Feld 1. Verfahren ist das aktuelle Insolvenzverfahren vorgeschlagen. Im Feld Neues Verfahren geben Sie eine andere Kurzbezeichnung für dieses Verfahren ein. Mit OK wird das gesamte Verfahren (mit allen Anmeldungen und Masseforderungen) umkopiert. Mit dem kopierten Verfahren können Sie gefahrlos experimentieren.

Verfahren verbinden
Im Feld 1. Verfahren ist das zu aktuelle Insolvenzverfahren vorgeschlagen. Im Feld 2. Verfahren geben Sie die Kurzbezeichnung eines weiteren Verfahrens ein. Beide Verfahren werden verbunden und (mit allen Anmeldungen und Masseforderungen) gespeichert, dh es gibt ein neues Verfahren mit allen Anmeldungen des 1. Verfahrens und daran angehängt allen Anmeldungen des 2. Verfahren.

Dabei werden die Postnummern und Ordnungsnummern nicht verändert. Es wird daher je zwei Anmeldungen mit derselben Postnummer geben.

Was wird kopiert
Kopiert werden der Insolvenzstamm, alle Anmeldungen (optional) und alle Masseforderungen (optional). Nicht kopiert werden Überweisungen oder Buchungen.

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