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12.4.2 ERV Anlagen im Firmenbuchverfahren (Jahresabschluss)

12.4.2 ERV Anlagen im Firmenbuchverfahren (Jahresabschluss)

Die Anlage ist entweder ein PDF-Dokument oder ein Verweis auf ein Dokumentenarchiv bzw. bei einem Jahresabschluss eine XML-Datei.

Ein PDF-Dokument genügt, wenn es sich um eine vereinfachte Anmeldung handelt, die nicht beglaubigt sein muss (§ 11 FBG), wie zB die Änderung der Geschäftsanschrift. Hier muss die Anlage nicht in Archivium oder Cyberdoc eingestellt werden.

Zu den Besonderheiten bei der Übermittlung eines Jahresabschlusses im Wege des ERV siehe gleich unten ("Besonderheiten bei Jahresabschluss").

Bei allen anderen Anlagen, wenn also eine Originalurkunde erforderlich ist, ist das Schriftstück in das Dokumentenarchiv (Archivium oder Cyberdoc) einzustellen. Siehe dazu Dokumentenarchive (Archivium, Cyberdoc, etc.) für Grundbuch und Firmenbuch, ERVBox.

Das Fenster für die ERV Anlagen sieht so aus:

Abb. 345: Fenster "Firmenbuchantrag, Anlagendetail"

Datum
Datum des Antrags einerseits und allfälliger beizulegender Urkunden andererseits.

Art der Anlage
Bei jedem Firmenbuchantrag via ERV (Neueintragung, Sitzverlegung, etc.) muss es genau eine Anlage der Art "11 = Antrag" geben.

Besonderheit bei Einspruch
Eine Ausnahme ist die Art der Anlage "130 Einspruch". Diese Anlage darf ausnahmsweise ohne "Antrag" eingebracht werden. In diesem Fall ist die FR-Zahl ein Pflichtfeld.

Besonderheiten bei Jahresabschluss
Seit dem 1.7.2022 muss ein Jahresabschluss grundsätzlich in Form einer XML-Anlage eingebracht werden (ERV Verordnung 2021, § 12), PDF-Anhänge sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Die XML-Datei enthält den Jahresabschluss in strukturierter Form. Der XML-Jahresabschluss kann nicht durch ADVOKAT erzeugt werden (auch die ADVOKAT Buchhaltung enthält keine solche Funktion), sondern wird durch eine Steuerberatungssoftware (BMD, DVO, RZL) generiert.

Die Übermittlung kann mit einem Firmenbuchantrag strukturiert oder unstrukturiert erfolgten.

Beim ERV-Antrag sind folgende Anlagen erforderlich:

  • Anlage 11 = "Antrag", das ist ein Antragsdokument im PDF-Format

  • Anlage 48 = "Jahresabschluss" oder 137 = "Jahresabschluss berichtigt", das ist eine Datei im XML-Format, also der eigentliche Jahresabschluss

  • Auch bei Anlage "48" bzw. "137" wählt man die Option "Dokument im PDF Format", obwohl es sich eigentlich um ein Dokument im XML-Format handelt

Wenn man im Feld Art der Anlage "Jahresabschluss" bzw. "Jahresabschluss berichtigt" auswählt, dann gibt es die beiden Felder Bilanzstichtag und Größenklasse und eine Schaltfläche Unterzeichnende.

Abb. 346: Fenster "Firmenbuchantrag, Jahresabschluss"

Beim Bilanzstichtag ist zu beachten, dass dieses Datum mit dem Bilanzstichtag in der XML-Datei übereinstimmt.

Mit Unterzeichnende öffnet man ein Fenster für zusätzliche Angaben gem. § 12 ERV Verordnung 2021.

Das Fenster (ohne Abbildung) enthält die Felder:

Datum der Unterzeichnung

 

Natürliche Person

Hier ist eine Person aus der ADVOKAT-Personenliste (Suchassistent) auszuwählen.

PNR

Hier ist die Personenkennung aus dem Firmenbuch einzugeben, zB. "A", "B".

Juristische Person

Wenn es sich bei der unterzeichnenden Person um einen Komplementär handelt, ist der Name der Kommanditgesellschaft zu erfassen bzw. aus dem Suchassistent auszuwählen.

Mit Weitere öffnet man ein Fenster für zusätzliche optionale Angaben zum Jahresabschluss, Konzernabschluss oder Ertragsteuerinformationsbericht. Alle Felder sind technisch optional, auch wenn sie rechtlich eventuell erforderlich sind.

Abb. 346: Fenster "Firmenbuchantrag, Jahresabschluss, Weitere Daten zur Anlage"

Ertragsteuerinformationsbericht

 

... notwendig

Der Rechtsträger ist Teil eines international tätigen Unternehmens oder einer international tätigen Unternehmensgruppe, das bzw. die auf konsolidierter Basis in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren 750 Millionen Euro Umsatzerlöse erzielt hat

Rechtsträger Info

Rechtsträger ist:

  • oberstes Mutterunternehmen mit Sitz in Österreich (MU)

  • Tochterunternehmen mit einem obersten MU außerhalb der EU/des EWR (TA)

  • Tochterunternehmen mit einem obersten MU innerhalb der EU/des EWR (TI)

  • Zweigniederlassung mit einem obersten MU außerhalb der EU/des EWR (ZA)

  • Zweigniederlassung mit einem obersten MU innerhalb der EU/des EWR (ZI)

  • Zweigniederlassung mit berichtspflichtigem Tochterunternehmen innerhalb der EU/des EWR (ZT)

Befreiung

Liegt ein Befreiungsgrund vor

Begründung

Begründung für die Befreiung, wenn bei Befreiung "Ja" ausgewählt, dann Pflicht

 

 

Jahresabschlussdaten

 

Nachhaltigkeitsbericht

 

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach §243 b Abs 1 UGB

Die Gesellschaft unterliegt im Berichtsjahr prinzipiell der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach §243 b Abs 1 UGB

Befreiung

Liegt ein Befreiungsgrund vor

Begründung

Begründung für die Befreiung, wenn bei Befreiung "Ja" ausgewählt, dann Pflicht

 

 

Corporate Governance Bericht notwendig

Angabe, ob Unternehmen Corporate Governance Bericht im Berichtsjahr legen muss

 

 

Bericht Zahlung Staatliche Stellen

 

Bericht über
Zahlungen an staatliche Stellen nach § 243d Abs 1 1. Satz UGB

Die Gesellschaft unterliegt im Berichtsjahr prinzipiell dem Anwendungsbereich des Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen nach § 243d Abs 1 1. Satz UGB

Befreiung

Liegt ein Befreiungsgrund vor

Begründung

Begründung für die Befreiung, wenn "Ja" ausgewählt, dann Pflicht

 

 

Sonstiges

 

von öffentlichem Interesse

Hier ist die Angabe notwendig, ob die Gesellschaft im Berichtsjahr eine Gesellschaft von öffentlichem Interesse war, derzeit mögliche Werte sind:

  • K (kapitalmarktorientiert §189a Z 1 lit. a),

  • B (Bank §189a Z 1 lit. b),

  • V (Versicherung §189a Z 1 lit. c),

  • S (sonstige §189a Z 1 lit. d)

  • N kein Unternehmen von öffentlichem Interesse

Dokument stimmt mit Original überein

Bestätigung der Übereinstimmung zum Original nach § 277 Abs 6 UGB in der Fassung NaBeG

Beteiligung oder Investment

Das Unternehmen ist eine Beteiligungsgesellschaft oder ein Investmentunternehmen

 

 

Konzernabschlussdaten

 

Mutterunternehmen nach § 280 Abs 3 idF NaBeG

Angabe nach § 280 Abs 3 idF NaBeG

Konzernberichterstattung

 

Konzernberichterstattung nach §244 UGB

Die Gesellschaft unterliegt im Berichtsjahr prinzipiell der Konzernberichterstattung nach §244 UGB

Befreiung

Liegt ein Befreiungsgrund vor

Begründung

Begründung für die Befreiung, wenn bei Befreiung "Ja" ausgewählt, dann Pflicht

 

 

konsolidierter
Nachhaltigkeitsberichterstattung

 

konsolidierter
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 267a Abs 1 UGB

Die Gesellschaft unterliegt im Berichtsjahr prinzipiell der konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 267a Abs 1 UGB

Befreiung

Liegt ein Befreiungsgrund vor

Begründung

Begründung für die Befreiung, wenn "Ja" ausgewählt, dann Pflicht

 

 

konsolidierter Corporate Governance Bericht notwendig

Angabe, ob Unternehmen konsolidierten Corporate Governance Bericht im Berichtsjahr legen muss

 

 

Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

 

Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen nach § 267c Abs 1 1. Satz UGB

Die Gesellschaft unterliegt im Berichtsjahr prinzipiell dem Anwendungsbereich des konsolidierten
Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen nach § 267c Abs 1 1. Satz UGB

Befreiung

Liegt ein Befreiungsgrund vor

Begründung

Begründung für die Befreiung, wenn "Ja" ausgewählt, dann Pflicht

 

 

Statistische Angaben

Es sollen die statistischen Daten erhoben werden, die für das eingereichte Geschäftsjahr und bis zu 2 vorangegangenen Geschäftsjahre gelten.

Jahr

Das Jahr, für das diesStatistischen Angaben gelten; es sollen die Daten zum übermittelten Geschäftsjahr der Bilanz, Vorjahreswerte und Vorvorjahreswerte angegeben werden; es wird das Geschäftsjahr angegeben, für das die statistischen Daten gelten.

Mitarbeiter

Es soll die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl für das beschriebene Geschäftsjahr angegeben werden; kann mit 2 Nachkommastellen angegeben werden.

Umsatz

Es sollen die Umsatzerlöse des beschriebenen Geschäftsjahres angegeben werden; Angabe kann mit oder ohne Nachkommastellen angegeben werden. Wenn Nachkommastellen angegeben werden, dann genau; 2. Angabe kann positiv oder negativ sein.

PDF-Dokument / Referenz auf Dokumentenarchiv
Bei Firmenbuchanträgen gibt es die zwei Möglichkeiten:

  1. Die Anlage ist ein PDF-Dokument im PDF-Format bzw. – bei einem Jahresabschluss - eine XML- Datei

  2. Die Anlage ist eine "Referenz auf Dokumentenarchiv"; bei dieser Auswahl kann im Feld Archiv zB "Archivium" oder "ERVBox" ausgewählt werden

Bemerkung
Beim Urkundentyp "Musterzeichnung" müssen Sie in das Feld Bemerkung den Vor- und Zunamen des Zeichnungsberechtigten schreiben.

Archiv, Archiv-ID
Siehe Dokumentenarchive (Archivium, Cyberdoc, etc.) für Grundbuch und Firmenbuch, ERVBox.

Hinweise für spezielle Firmenbuchanträge (Folgeanträge)
Die Urkunden müssen in dem Feld Art der Anlage richtig bezeichnet werden. Sonstige Urkunden sind im Feld Bemerkung näher zu beschreiben.

Folgeanträge sind auch möglich, wenn der Fall bei Gericht bereits abgeschlossen ist (Beschluss bewilligt). Wenn ein Ergänzungsantrag zu einer bestehenden Fr eingebracht wird, dann sollte im Feld Art der Anlage "Antrag" und im Feld Bemerkung "Ergänzung" stehen.

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