17.1.3 Unterschiede

Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen ADVOKAT Liechtenstein und ADVOKAT Österreich.
Es handelt sich dabei in gewissen Fällen auch um Einschränkungen in der Funktionalität.

Hinweis

Bei der Installation und beim Update von ADVOKAT werden die Formateinstellungen und das Gebietsschema des Betriebssystems geprüft.
Entsprechen diese nicht den Voraussetzungen, dann werden diese automatisch angepasst, sonst funktioniert ADVOKAT nicht.
Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang sehr wahrscheinlich auftritt wenn man ADVOKAT in Liechtenstein einsetzt und sich nicht unterbinden lässt.


Unterschiede

  1. Währung
    Unter dem Menüpunkt "System" > "Einstellungen" > Reiter "Allgemein" ist im Feld "Währung" standardmäßig CHF anstatt EUR eingestellt.
    Die parallele Verwendung mehrerer Währungen ist nicht möglich.

  2. Nicht verfügbare Module

    MdoulBezeichnungAnmerkungen
    BHBuchhaltung

    Das Modul "Buchhaltung" ist zwar verfügbar, kann jedoch nicht genutzt werden.
    Die Programmlogiken und Funktionen basieren auf dem Bilanzbuchhaltungsgesetz und der Bundesabgabenordnung der Republik Österreich.

    VBVerbindung Buchhaltung-
    INInsolvenzDas Modul "Insolvenz" ist zwar verfügbar, kann jedoch nicht genutzt werden.
    Die Programmlogiken und funktionieren basieren auf dem Insolvenzrecht der Republik Österreich.
    VVVorschreibungsverwaltung RAK-
    RKRegistrierkasseDas Modul "Registrierkasse" ist zwar verfügbar, kann jedoch nicht genutzt werden.
    Die Kopplung der Registrierkasse ist nur mit Finanzämtern der Republik Österreich möglich.
    THElektronisches Treuhandbuch-

    Eine vollständige Auflistung aller Module finden Sie im Kapitel ADVOKAT Lizenzierung.

  3. Elektronischer Rechtsverkehr - ERV
    Das Modul "ERV" ist zwar verfügbar, kann jedoch nur eingeschränkt verwendet werden.
    ERV-Schriftsätze müssen direkt im ERV-Modul erstellt werden, die Nutzung des Moduls "Forderungsbetreibung" dafür ist nicht möglich.
    Die in ADVOKAT Liechtenstein ausgelieferten Leistungen, Gerichtsgebühren und Berechnungslogiken für Kostenverzeichnisse sind nicht mit dem Modul "Forderungsbetreibung" kompatibel.

  4. Gerichte und Gerichtsgebühren
    Es werden neben den Gerichten der Republik Österreich auch die Gerichte des Fürstentum Liechtenstein mit der Software ausgeliefert.
    Die Programmlogiken zur Berechnung von Gerichtsgebühren wurden für Liechtenstein angepasst.

  5. Umsatz-/Mehrwertsteuer
    Unter dem Menüpunkt "Programme" > "Tabellen warten" > "Umsatzsteuer" werden die Mehrwertsteuersätze des Fürstentum Liechtenstein angeführt.
    Die Erstellung von Honorarnoten und Gerichtskostennoten berücksichtigt diese Mehrwertsteuer.

  6. Adressen aktualisieren
    Die Funktion "System" > "ADVOKAT - Adressen aktualisieren" liefert Adressen für Gerichte (G), Rechtsanwälte (R), Kanzleigemeinschaften (K) in Österreich und Liechtenstein.
    Die Adressen für Österreich werden laufend gewartet, jene Adressen für Liechtenstein nur auf Anfrage unserer Kunden.

  7. Postleitzahlen
    Der Menüpunkt "Programme" > "Tabellen warten" > "Postleitzahlen" enthält keine Postleitzahlen und Zuständigkeiten für Österreich sondern Liechtenstein.

  8. Leistungen
    Unter dem Menüpunkt "Programme" > "Tabellen warten" > "Leistungen/Betreibungen" wird eine stark eingeschränkte Liste von Leistungen ausgeliefert.
    Diese Leistungen beginnen mit dem Kürzel "L..." und wurden für Liechtenstein angepasst.

  9. Barauslagen
    Unter dem Menüpunkt "Programme" > "Tabellen warten" > "Barauslagen" wird eine stark eingeschränkte Liste ausgeliefert.
    In diesem Zusammenhang steht in der Aktenverwaltung die Funktion "Bearbeiten" > "PG" > "PG eingezogen" nicht zur Verfügung.

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