2.2.1 Voraussetzungen und Einschränkungen

  1. Die Erstellung und Bearbeitung von Vorlagen, Briefköpfen, Brieffüßen und Kanzleistempel setzt Microsoft Word 2016 oder höher voraus. Genaue Informationen dazu siehe Kapitel Microsoft Office.

  2. Bei der Nutzung von Grafiken sind folgende Dateitypen erlaubt bzw. verboten:

    • Erlaubt: JPG, BMP

    • Verboten: GIF, PNG, TIF, SVG

    • Es wird regelmäßig die Frage gestellt, weshalb der Dateityp PNG nicht erlaubt ist.

      • Ursache dafür ist, dass die Transparenz von PNG-Grafiken bei der Konvertierung von Word-Dokumenten in ein PDF-Dokument für den ERV verloren geht.

      • Resultat wäre dann, dass die Grafiken im PDF-Dokument durch schwarze Rechtecke ersetzt werden.

  3. Bei der Verwendungen von Grafiken in den erlaubten Formaten JPEG oder BMP ist es nicht möglich, diese Bilder nachträglich in Word mit einer Transparenz zu versehen.
    Damit ist die Funktion "Bildformat" > "Transparenz" in Microsoft Office Word gemeint. Mehr Informationen dazu siehe Punkt 2 im Kapitel Hinweise und Einschränkungen.

  4. Es können in ADVOKAT sämtliche Vorlagen mit Ausnahme der ERV-Vorlagen (ERV\Original) laut Kapitel Übersicht aller Vorlagen bearbeitet werden.

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