3.4.3.1 Vorhandene Microsoft SQL-Server-Instanz
Dieses Kapitel ist relevant, falls eine vorhandene oder manuell installierte Microsoft SQL-Server-Instanz verwendet werden soll.
Die manuelle Installation von Microsoft SQL Server ist im Kapitel Microsoft SQL Server manuell installieren dokumentiert.
Hinweise
Verwenden Sie eine ADVOKAT Version 6.14p oder älter dann kontaktieren Sie die Abteilung “Professional Services” von ADVOKAT per Helpdesk (Ticketsystem) oder per E-Mail unter service@advokat.at.
Die hier beschriebene Anleitung wird nicht funktionieren, es ist eine gesonderte Vorgehensweise durch einen ADVOKAT Mitarbeiter erforderlich.
Sofern ADVOKAT gestartet werden kann, dann können Sie die Version per Menüpunkt "?" > "Info" in der Zeile "Programmversion" ermittelt.
Damit das Konvertierungstool gestartet werden kann muss das ADVOKAT Frontend (Client) installiert sein. Befolgen Sie bei Bedarf die Schritte aus dem Kapitel Installation eines weiteren Arbeitsplatzes, exklusive Schritt 3, 4 und 5.
Die Reorganisation von ADVOKAT ist nach Abschluss der Konvertierung nicht mehr erforderlich. Informieren Sie bei Bedarf jene Anwender darüber, welche bisher regelmäßig die Reorganisation durchgeführt haben.
Anleitung
Stellen Sie sicher, dass ADVOKAT und Microsoft Office Outlook vollständig auf allen anderen Arbeitsstationen und Terminalservern geschlossen sind, kontrollieren Sie dies per Task Manager.
Am Startbildschirm von ADVOKAT "STRG + SHIFT + Doppelklick linke Maustaste" drücken.
Option "ADVOKAT Programmstart sperren" aktivieren
Im Fenster "Optional zusätzlicher Text für die Meldung" einen Informationstext eingeben, Beispiel: ADVOKAT Update von 12:00 bis 12:15 Uhr.
Auf allen anderen Geräten kann ADVOKAT nun nicht mehr gestartet werden.
Alle Benutzer, welche sich zu diesem Zeitpunkt noch im Programm befinden, werden nach einer Wartefrist von 5 Minuten getrennt.
Führen Sie eine automatische Reparatur der Datenbank durch. Navigieren Sie dazu per Windows Explorer zum Pfad " C:\Program Files (x86)\Advokat" und starten Sie die Datei "DBRepair.exe".
Bestätigen Sie die Warnung "Vergewissern Sie sich, dass ADVOKAT für die Datenbank-Überprüfung und Reparatur auf allen Arbeitsplätzen geschlossen ist." mit Klick auf "OK".
Klicken Sie im Fenster "DBRepair" auf "Datenbanken überprüfen". Das Tool führt eine Analyse durch und die Schaltfläche "gewählte Aktionen durchführen" wird verfügbar, klicken Sie auch darauf.
Nach Abschluss erhalten Sie die Meldung, dass die Reparatur erfolgreich durchgeführt wurde, beenden Sie das Tool.
Navigieren Sie per Windows Explorer zum ADVOKAT Backend unter "...\ADVOKAT\Admin\Support\DBConvert". Starten Sie die Datei "A_SQL_Installer.exe".
Sollte sich kein Fenster öffnen versuchen Sie "A_SQL_Installer.exe" erneut per Rechtsklick > "Als Administrator ausführen" zu starten.Wählen Sie die Option "Vorhandene Microsoft SQL-Server-Instanz wählen" und klicken auf "Weiter >". Stellen Sie bevor Sie fortfahren sicher, dass der Server die Voraussetzungen erfüllt.
Klicken Sie auf "Aktualisieren" und wählen Sie die SQL-Instanz im ersten Feld aus der Dropdownliste aus. Alternativ ist auch eine manuelle Eingabe möglich.
Die eingegebenen Daten können per Schaltfläche "Verbindung testen" kontrolliert werden. Das Tool verbindet sich anschließend per angegebenen Daten.SQL-Instanz: SERVERNAME\INSTANZNAME
Checkbox "Windows Authentifizierung" oder "SQL-Authentifizierung"
Benutzer (nur verfügbar bei Auswahl von "SQL-Authentifizierung): "Domäne\Benutzername" oder "Benutzername"
Kennwort (nur verfügbar bei Auswahl von "SQL-Authentifizierung): Kennwort zum Benutzer
Namenspräfix: Feld bleibt leer
ADVOKAT schließt automatisch die Konfiguration der ausgewählten Microsoft SQL-Server-Instanz ab. Beachten Sie, dass es bis zu 5 Minuten dauern kann, bis die Schaltfläche "Weiter" verfügbar ist.
ADVOKAT erstellt automatisch die Datenbanken in der gewählten Microsoft SQL-Server-Instanz. Der Fortschritt wird in Echtzeit angezeigt, nach Abschluss klickt man auf "Fertigstellen".
Stellen Sie sicher, dass es eine passende Datenbanksicherung gibt. Die Anforderungen und Empfehlungen finden Sie im Kapitel Anforderungen Datensicherung.
Sollten Sie über keine passende Datenbanksicherung verfügen, so können Sie SQL Backup Master (kostenlos) nutzen, siehe Kapitel Datensicherung Datenbankserver.Falls beim Programmstart folgende Meldung erscheint, so muss diese mit "Ja" bestätigt werden: Soll die Sperre für die anderen Benutzer wieder aufgehoben werden?
Falls AdvoAll verwendet wird, so muss der AdvoAll-Dienst neu gestartet werden. Mehr Informationen dazu siehe Kapitel ADVOKAT AdvoAll.
Verbinden Sie sich mit dem AdvoAll-Benutzerkonto (im Regelfall lautet dieses "Domäne\svc_advokat") per Remotedesktop auf das betroffene Gerät.
Den Gerätenamen können Sie dem Dateinamen von AdvoAll im ADVOKAT Backend unter "...\ADVOKAT\Daten\Config\AdvoAll" entnehmen.
Beispiel: SERVER$svc_advokat$AdvoAllService.status
Öffnen Sie die Diensteverwaltung und starten Sie den Dienst "AdvoAll" neu. Es wird der Dienst "AdvoAll" beendet und es startet automatisch "AdvoAllUpdateService".
Dieser Dienst wird nach kurzer Zeit beendet und es startet wieder "AdvoAll".
Falls die AdvoAll-Anwendung "ADVOKAT Scanschnittstelle" verwendet wird, so muss das/der zugehörige Multifunktionsgerät/Scanner angepasst werden.
Die Anpassung ist vom zuständigen IT-Dienstleister umzusetzen, sodass dieses Gerät wie ADVOKAT selbst auf den neuen Datenbankserver zugreift.
Mehr Informationen dazu findet man im Kapitel Vorbereitung Multifunktionsgerät/Scanner unter Schritt 3.
Falls mehrere Datenbestände verwendet werden, so sind Schritt 1 bis 10 für jeden weiteren Datenbestand zu wiederholen.
Dazu muss bevor Schritt 1 wieder getätigt wird zuvor noch der nächste Datenbestand dort einmal gestartet werden, wo man die Datei "A_SQL_Installer.exe" aufruft.
Die Bezeichnung der SQL-Datenbanken muss pro Datenbestand eindeutig sein. Daher ist bei jedem weiteren Datenbestand bei Schritt 5 das Feld "Namenspräfix" zu befüllen.
Lautet der Name des Datenbestandes beispielsweise "Archiv", so gibt man als Namenspräfix auch "Archiv" an. Lediglich der Namenspräfix "BH" ist aus technischen Gründen verboten.
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