Software
- Es wird die aktuellste ADVOKAT Masterversion oder eine höhere Zwischenversion benötigt.
Um welche Version es sich dabei handelt ist im Kapitel ADVOKAT Update im Absatz "Masterversion" dokumentiert. - ADVOKAT Importbestand ist vollständig verfügbar.
- Bei Verwendung von ADVOKAT mit Microsoft SQL Server als Datenbanklösung muss der SQL-Benutzer "advokat" über die Serverrolle "sysadmin" verfügen.
- ADVOKAT muss mit einem Microsoft SQL Server auf Windows-Basis verwendet werden.
Die Datenfusion funktioniert nicht bei Verwendung von Microsoft SQL Server für Linux, siehe Punkt 1 im Kapitel Voraussetzungen.
Hardware
- Am Fileserver muss auf jener Partition wo sich beide ADVOKAT Backend befinden genügend Speicherplatz vorhanden sein.
Beispiel: ADVOKAT führender Bestand 100GB, ADVOKAT Importbestand 100GB, es müssen also weitere 200GB frei sein.