12.3.6 ERV Exekutionsantrag

Als "formale Exekutionsanträge" bezeichnen wir die Exekutionen:

  • 10 = Fahrnisexekution

  • 21 = Forderungsexekution (Auskunft Dachverband)

  • 23 = Forderungsexekution (§ 294 EO)

  • und die Kombination 10 + 21

  • und die Kombination 10 + 23

  • bis zu einer Kapitalforderung von dzt. € 50.000,00 (vereinfachtes Bewilligungsverfahren).

In ADVOKAT erkennt man einen formalen Exekutionsantrag daran, dass im Fenster ERV Hinverkehr ein Reiter Titel / Kosten aufscheint.

Alle anderen Exekutionsanträge (zB Räumung, Unterlassung, Rechte oder höhere Forderung) sind "sonstige Exekutionsanträge". Im Fenster ERV Hinverkehr fehlt der Reiter Titel / Kosten. Auch diese Exekutionsanträge können im ERV eingebracht werden, es gibt aber viel weniger definierte Felder und der Antrag ist im Wesentlichen im Weiteren Vorbringen frei zu formulieren.

Hinweis: Seit 24.12.2021 (ERV Verordnung 2021) werden auch Anträge auf Zwangsversteigerung oder zwangsweise Pfandrechtsbegründung (Grundbuchsachen) im ERV eingebracht und nicht mehr schriftlich.

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