1.2.7 Anforderungen Arbeitsstationen

Als Arbeitsstation ist ein Gerät mit Windows Desktopbetriebssystem zu verstehen. Dort wird das ADVOKAT Programm (Client) vom Anwender genutzt.
Bei Verwendung einer oder einer mehrerer Terminalserver wechseln Sie zum Kapitel Anforderungen an Server als Terminalserver.

Software

  1. Es werden folgende Betriebssysteme unterstützt. Möchten Sie einen Apple Computer verwenden, wechseln Sie zum Kapitel ADVOKAT auf Apple Computern.

    Betriebssystem

    Bitness

    Supportende Microsoft

    Supportende ADVOKAT

    Windows 10 (alle Editionen/Versionen außer ARM)(1)

    32/64

    Quelle


    Windows 11 (alle Editionen/Versionen außer ARM)(1)

    64Quelle

    Legende
    (1) Es ist aktuell nicht möglich ADVOKAT auf einem Gerät mit Windows 10/11 ARM zu nutzen. Microsoft Surface Geräte sind oft mit Windows ARM ausgestattet und können in diesen Fällen nicht genutzt werden.
     

  2. Aktiviertes Microsoft Office (siehe Kapitel 1.2.2)
  3. Microsoft .NET Framework 4.8 oder höher (siehe Kapitel 1.2.3)
  4. Adobe Acrobat Reader (siehe Kapitel 1.2.5)
  5. Kompatibler Internet Browser (siehe Kapitel 1.2.6)

Hardware

  1. Bei den Anforderungen an die Hardware sollte nicht nur ADVOKAT allein herangezogen werden. Nachfolgend die Mindestanforderungen für ADVOKAT.
    Auf Arbeitsstationen laufen Virenscanner, Microsoft Office, Diktierprogramme, Archivium, Online-Banking und vieles mehr. Es ist also besser das System als Ganzes zu sehen.

    Typ

    Mindestanforderung (Physikalisch)

    Mindestanforderung (Virtualisiert)

    Prozessor (CPU)

    32-Bit oder 64-Bit, 4 Kerne
    Intel: Core i3(1), Core i5, Core i7, Core i9, Xeon
    AMD: FX, Ryzen

    32-Bit oder 64-Bit, 2 Kerne
    Intel: Core i3(1), Core i5, Core i7, Core i9, Xeon
    AMD: FX, Ryzen

    Arbeitsspeicher (RAM)

    4.096 MB

    2.048 MB

    Datenträger

    HDD oder SSD

    HDD oder SSD

    Speicherplatz

    1 GB (Systempartition)

    1 GB (Systempartition)

    Legende
    (1) Intel Core i3 der 8. und 9. Generation

  2. Es muss unbedingt unterbunden werden, dass der Arbeitsplatz nach gewisser Zeit in den Energie Sparen- / Standby- / Hibernationsmodus wechselt.
    • Dies gilt auch für Notebooks, auf denen stationär gearbeitet wird (im Akku-Betriebsprofil kann diese Option aktiviert bleiben).
    • Sie müssen auch sämtliche Energiesparfunktionen deaktivieren, welche eine stabile Netzwerkverbindung beeinträchtigen könnten.
    • Etwa in den Netzwerkadaptereinstellungen im Gerätemanager die Option "Computer erlauben, das Gerät auszuschalten, um Energie zu sparen".

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