12.17.3.9 03 Erstmeldung Änderung

Im Feld Schriftsatzart wählen Sie "Treuhandmeldung".
Im Feld Art wählen Sie "03 Erstmeldung Änderung".

Die Meldung funktioniert ähnlich wie 01 Erstmeldung. Hier sind nur abweichende Reiter und Felder beschrieben.

Diese Meldung setzt eine Erstmeldung voraus.
Diese Meldung geht im Szenario 2: Anwalt-Kammer und im Szenario 4: Anwalt-Kammer-Bank-V2 an die RAK.

Inhaltlich dient diese Meldung zur Bekanntgabe von Änderungen, die sich in den Daten der Erstmeldung nachträglich ergeben haben (Treugeberdaten, Kontodaten, Treuhandbetrag, Urkunden).

Eine "Erstmeldung Änderung" machen Sie nach einem Verbesserungsauftrag; eine zweite Erstmeldung würde bei der RAK einen Fehler und einen neuerlichen Verbesserungsauftrag erzeugen.

Typische FäIIe einer aufgetragenen Verbesserung der Erstmeldung sind:

  • Mehrfache Verwendung derselben Geschäftsfallbezeichnung zB "Kaufvertrag" statt richtig: "KV Mayer-Müller"

  • Treuhandkontonummer IBAN falsch

  • Dieselbe Treuhandkontonummer in zwei Treuhandakten verwendet

  • Firmenbuchnummer ungültig, keine österreichische Firmenbuchnummer, z.B. Länge oder Prüfziffern stimmen nicht

  • Treuhand-Laufnummer mehrfach verwendet

  • Treuhand-Laufnummer nicht fortlaufend oder sie wurde im neuen Jahr mit 1 begonnen

  • Legitimationsdaten fehlen oder sind nicht dem Treugeber zugeordnet

  • Die Daten des Kreditinstitutes sind unvollständig, zB unvollständiger Firmenwortlaut, Adresse fehlt

  • Mit der Erstmeldung wird gleichzeitig der Kontoverfügungsauftrag mitgesendet; für den Kontoverfügungsauftrag ist eine gesonderte Meldung erforderlich

  • Es werden nur Treugeber-Geldbeisteller und nicht Treugeber-Begünstigte gemeldet; dies ist nur bei einseitigen Treuhandschaften zulässig

  • Unrichtige oder unvollständige Adressen der Treugeber, so sie zu Postfehlberichten führen

Andere Änderung, die zu einer "Erstmeldung Änderung" führen:

  • Änderung der Treugeber (Anzahl, Daten wie Name, Adresse, Legitimationsdaten bzw. -Urkunden)

  • Änderung der Rollen wie Begünstigter bzw. Geldbeisteller

  • Änderung der Höhe des Treuhanderlags

  • Änderung des Treuhandkontos

  • Änderung der Daten des Kreditinstituts

  • Grundsätzlich erfordert auch eine Adressänderung eines Treuhebers eine Erstmeldung Änderung. Eine Erstmeldung Änderung ist jedoch ausnahmsweise dann nicht zwingend erforderlich, wenn diese gleichzeitig mit einer Kontoverfügungsauftragsmeldung (oder Kontoverfügungsauftragsmeldung Änderung) gemeldet wird.

"Erstmeldung Änderung" nach einem Kontoverfügungsauftrag:

  • Änderung der Begünstigten (Treugeber oder Sonstige Begünstigte), zB weil an zusätzliche Begünstigte Auszahlungen vorzunehmen sind

  • Änderung der Daten (Name, insbesondere Bankverbindung)

In diesem Fall ist zuerst eine "Erstmeldung Änderung" zu machen und dann eine Meldung "Kontoverfügungsauftrag" bzw. "Kontoverfügungsauftrag Änderung".

Ab 01.01.2022 gilt: Bei einer Adressänderung der Treugeber oder bei einem geändertem Treuhanderlag ist keine Meldung "Erstmeldung Änderung" erforderlich. Die Bekanntgabe geschieht in einer Meldung "Kontoverfügungsauftrag" oder wenn diese Meldung bereits erfolgt ist, in einer Meldung "Kontoverfügungsauftrag Änderung".

Typische Fälle einer aufgetragenen Verbesserung des Kontoverfügungsauftrags:

  • Geschäftsfallbezeichnung stimmt mit jener in der Erstmeldung nicht überein; richtig: Die Geschäftsfallbezeichnung ist ausschließlich mittels Erstmeldung Änderung zu korrigieren.

  • Die Treugeber stimmen nicht mit Erstmeldung überein

  • Die Treugeber stimmen nicht mit Formular Beilage ./3 bzw. ./4 überein

  • Der Kontoverfügungsauftrag kommt (defacto) gleichzeitig, jedenfalls vor Übernahme des KVA in das Treuhandregister durch die RAK, mit der Abschlussmeldung des Treuhänders

  • Die strukturierten Daten in der Treuhandmeldung stimmen nicht mit den Daten am gedruckten KVA überein, weil das Formular vor der Fertigstellung der Meldung im EDV-Akt erstellt wurde (Hash-Code Fehler)

Beim Erstellen einer "Erstmeldung Änderung" gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie kopieren die Erstmeldung

  • Sie ändern die Meldung wie im Verbesserungsauftrag gewünscht

Wenn eine Änderung der TH-Laufnummer erforderlich ist, dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie kopieren die Erstmeldung

  • Sie ändern die TH-Laufnummer manuell (zB um eine fehlerhafte Lücke zu schließen) oder generieren die nächstfolgende Nummer mit "." Enter

  • Sie speichern die Meldung und übernehmen damit die neue TH-Laufnummer in den Aktenstamm

  • Sie ändern die Meldungsart in "Erstmeldung Änderung"

Entscheidung ABLEHNUNG
Sind Treuhanderstmeldungen derart fehlerhaft, dass eine Verbesserung ausscheidet, wird die
Meldung der Treuhandschaft abgelehnt. Eine Registrierung der Treuhandschaft in der Kammer erfolgt
nicht.

Eine Treuhandschaft wird abgelehnt

  • bei Doppelregistrierungen der Treuhandschaft

  • bei Wiederverwendung eines Treuhandkontos

In der Regel sind Folgemeldungen (Antworten, Berichte) zu dieser Treuhandschaft unzulässig. Der
Treuhänder hat vielmehr die Treuhandschaft mit neuen Erstmeldung erneut zu melden. Die TH-Laufnummer kann weiter verwendet werden.

Es gibt eine Ausnahme:

  1. Es wird eine Erstmeldung gemacht.

  2. Die Treuhandschaft wird bei der Kammer registriert, aber es erfolgt ein Verbesserungsauftrag.

  3. Dieser wird (falsch) mit einer zweiten Erstmeldung gemacht.

  4. Die Kammer lehnt die Registrierung der zweiten Erstmeldung ab: doppelte Verwendung Treuhandkonto / Geschäftsfallbezeichnung / TH-Laufnummer.

  5. In diesem Fall ist es richtig, dem Verbesserungsauftrag mit einer "Erstmeldung Änderung" im selben Akt nachzukommen.

Reiter Personen
Das Feld Geschäftszahl RAK ist ein Pflichtfeld. Die Geschäftszahl wurde durch die Rückmeldung der RAK auf die Erstmeldung automatisch in den Freien Feldern im Aktenstamm eingetragen. Wenn dies nicht richtig geschehen ist, muss die GZ manuell eingetragen werden. Siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB), Überschrift "Geschäftszahl RAK".

Reiter Sonstige
Das Freitextfeld Begründung ist bearbeitbar.

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