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Bei den importierten Akten erfolgt eine Gleichheitsprüfung auf bereits vorhandene Akten. Eine Übereinstimmung ist dann gegeben, wenn die gelieferte Aktenkurzbezeichnung mit einer bereits vorhanden übereinstimmt.

Wenn die Aktenkurzbezeichnung nicht geliefert, sondern erst generiert wird, gibt es folglich niemals eine Aktengleichheit. Die Prüfung ist unabhängig von Groß- und Kleinschreibung.

Wenn eine Aktengleichheit festgestellt wird, hat der Benutzer folgende Möglichkeiten:

  1. Akten neu anlegen
    Der gelieferte Akt wird zusätzlich zum bestehenden Akt neu angelegt.
    Die gelieferte Aktenkurzbezeichnung ignoriert und eine neue vergeben (Anmerkung im Protokoll: AKurz XXX bereits vorhanden, Akt neu angelegt unter YYY).

  2. Daten ergänzen
    Neue Daten werden ergänzt. Bestehende, nicht leere Datenfelder werden dabei nicht verändert. In einem numerischen Feld gilt "0" als leeres Feld.


Anmerkung: Andere Kollisionen (Klient bereits als Gegner vorhanden oder umgekehrt) werden zwar im Protokoll verzeichnet, aber nicht verhindert.

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