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Mit Arbeitsstation ist ein Arbeitsplatz im Unternehmen mit Desktopbetriebssystem gemeint.
Sie können den Arbeitsplatz als Remote Desktop Host einrichten und per RDP (Remotedesktopverbindung) oder per Fernwartungsprogramm (Beispiel: TeamViewer) verbinden.
Bei diesen Lösungen muss der Arbeitsplatz im Unternehmen für den externen Zugriff immer eingeschaltet bleiben.

Hinweise

  1. Von der Nutzung von ADVOKAT direkt auf einer externen Arbeitsstation mithilfe eines VPN-Tunnels raten wir in jedem Fall ab.
    Mehr Informationen dazu finden Sie im Kapitel Hinweise.

  2. Bei der Verwendung von Remote Desktop Host wird eine zusätzliche ADVOKAT Lizenz oder das Modul "Floating" benötigt.
    Wir raten dazu anstatt zusätzlicher Lizenzen das Modul "Floating" zu verwenden. Details zur Lizenzierung siehe Kapitel ADVOKAT Lizenzierung.
    Bei der Verwendung eines Fernwartungsprogrammes wird weder eine zusätzliche Lizenz noch das Modul "Floating" benötigt.
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