Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 12 Nächste Version anzeigen »

Software

  1. ADVOKAT Programmversion: 6.18 oder höher.

  2. ADVOKAT Importbestand ist vollständig verfügbar.

  3. Bei Verwendung von ADVOKAT mit Microsoft SQL Server als Datenbanklösung muss der SQL-Benutzer "advokat" über die Serverrolle "sysadmin" verfügen.

  4. ADVOKAT muss mit einem Microsoft SQL Server auf Windows-Basis verwendet werden.
    Die Datenfusion funktioniert nicht bei Verwendung von Microsoft SQL Server für Linux, siehe Punkt 1 im Kapitel Voraussetzungen.

Hardware

  1. Am Fileserver muss auf jener Partition wo sich beide ADVOKAT Backend befinden genügend Speicherplatz vorhanden sein. 
    Beispiel: ADVOKAT führender Bestand 100GB, ADVOKAT Importbestand 100GB, es müssen also weitere 200GB frei sein.
  • Keine Stichwörter