12.12.1 Was liefert der Rückverkehr

Der Empfang der Rückverkehrdaten erfolgt im Zuge des Sendens von Schriftsätzen.

Der Abruf des Rückverkehrs ist aber unabhängig vom Senden jederzeit aus der Rückverkehr-Liste mit dem Menüpunkt Empfangen / Rückverkehr abholen möglich. Nach dem Empfang werden die Schriftsätze in der ERV Rückverkehr-Liste gespeichert.

Aktenzeichen
Wenn das Gericht ein Aktenzeichen vergibt, wird das wenige Tage nach Absenden des Schriftsatzes zurück übermittelt und automatisch in den Aktenstamm übernommen.

Zahlungsbefehl und Exekutionsbewilligung
Bei Zahlungsbefehlen und Exekutionsbewilligungen werden sowohl der Volltext der Entscheidung als auch die wesentlichen Daten der Entscheidung in strukturierter, EDV verarbeitbarer Form übermittelt. Die Titeldaten können daher häufig automatisch im Akt eingetragen werden.

Sonstige Erledigung
Erledigungen der Gerichte wie Zustellanstand und Vollstreckerberichte werden im Volltext übermittelt.

Ladung
Ladungen werden im Akt als Termin verzeichnet. Auch die Verschiebung oder Abberaumung einer Tagsatzung ist ein Schriftsatz vom Typ "Ladung".

Firmenbuch
Hierbei handelt es sich um Erledigungen im ERV Rückverkehr in Firmenbuchsachen, zB Zahlungsaufforderung, zwischenzeitliche Erledigung, Eintragungsbeschluss.

Zustellungen gem. § 112 ZPO
Siehe hierzu ERV Direktzustellung.

ERV-Zustellung von Verwaltungsbehörden ("ERV-Zustellservice")
Siehe hierzu ERV Zustellung von Verwaltungsbehörden ("ERV-Zustellservice").

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