12.17.8.1 Treuhandverzeichnis lt. Statut

Aus den Statuten 2021:
9.1 Treuhandverzeichnis
Der Rechtsanwalt hat alle übernommenen und dem Statut unterliegenden Treuhandschaften unter Verwendung einer fortlaufenden Nummerierung in ein zeitnah, chronologisch und fortlaufend geführtes Treuhandverzeichnis einzutragen. Das Treuhandverzeichnis hat neben den in der Erstmeldung vorgesehenen Angaben noch die Benennung des der Treuhandschaft zugrundeliegenden Grundgeschäfts und jene Angaben zu enthalten, durch die eine exakte und rasche Identifizierung des dazugehörigen Handaktes des Rechtsanwalts möglich ist.
Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann Mindesterfordernisse für den Inhalt und die Gestaltung des Treuhandverzeichnisses festlegen.
Der Revisionsbeauftragte kann für Zwecke der Revision insbesondere auch die kurzfristige Übersendung einer Kopie dieses Treuhandverzeichnisses an die Treuhand-Revision abfordern.

Unserer Meinung nach können Sie das Treuhandverzeichnis mit folgender einfachen Vorgangsweise führen:

  1. Drucken Sie die Treuhandschaft-Erstmeldung nach dem Senden aus.

  2. Speichern Sie die Erstmeldung in ein beliebiges Verzeichnis auf der Festplatte. Als Dateiname verwenden Sie die TH-Laufnummer. Auf diese Weise führen Sie in diesem Verzeichnis eine aufsteigend geordnete Liste aller Treuhandschaften.

  3. Die Daten der Erstmeldung sind zugriffsbereit vorhanden.

  4. Das Erfordernis Fortlaufende Nummerierung ist erfüllt: Die TH-Laufnummer ist im Ausdruck der Erstmeldung angeführt.

  5. Das Erfordernis Benennung des der Treuhandschaft zugrundeliegenden Grundgeschäfts ist erfüllt: Diese wird im Aktenstamm, im Freien Feld Geschäftsfallbezeichnung gespeichert und ist im Ausdruck der Erstmeldung angeführt.

  6. Das Erfordernis Identifizierung Handakt ist erfüllt: Die Aktenbezeichnung ist im Ausdruck der Erstmeldung angeführt.

  7. Legen Sie zusätzlich den Ausdruck Treuhandverzeichnis vor, der alle Laufnummern enthält.

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