14.4.6 Reiter Zahlstellen

Im Reiter Zahlstellen sind die Zahlungsempfänger für die Verteilung und Überweisung angeführt. "Zahlstelle" ist nicht exakt juristisch gemeint, trifft aber doch die Sache.

Abb. 419: Reiter "Zahlstellen"

Verwendungszweck
Eingabe eines Betreffs für den Gläubiger (Steuernummer, Sozialversicherungsnummer, Kundennummer, etc.), 35 Stellen. Der Text wird auf den Überweisungen mitgedruckt und soll dem Empfänger die bessere Zuordnung der Überweisung erklären.

Liste der Zahlstellen (Zahlungsempfänger)
Die Eintragungen unterscheiden sich, je nachdem welche Variante des Forderungsübergangs angewendet wird (siehe Forderungsübergang).

1.) Forderungsübergang Variante "Zahlstellen":
Der Forderungsübergang ist in diesem Fall nur hier erkennbar. Zahlungsempfänger kann sein:
a) der Gläubiger bzw. sein Vertreter
b) ein Forderungsübergangs-Gläubiger
c) das Sicherstellungskonto für sichergestellte bestrittene Beträge
d) das Sicherstellungskonto für sichergestellte bedingte Beträge

2.) Forderungsübergang Variante "zwei Anmeldungen":
Zahlungsempfänger kann sein:
a) der Gläubiger bzw. sein Vertreter
b) das Sicherstellungskonto für sichergestellte bestrittene Beträge
c) das Sicherstellungskonto für sichergestellte bedingte Beträge
Der Forderungsübergang steckt in diesem Fall in einer zweiten Anmeldung, zB ON 3a.

Person
Standardmäßig scheint nur der Gläubiger bzw. sein Vertreter auf. Bei einem Forderungsübergang Variante "Zahlstellen" gibt es in diesem Fenster eine weitere Zeile mit dem Forderungsübergangsgläubiger und seinem Betrag, seiner Bankverbindung, usw.

Betrag
Der Betrag je Zahlstelle unter der Annahme, dass die Quote 100 % ausmacht. Davon wird die Quote errechnet und überweisen.

Bei Einschränkungen, Änderungen von Bestritten und Bedingt werden die Beträge automatisch korrigiert. Man kann die Beträge jederzeit manuell ändern oder einen anderen Empfänger eingeben.

Für die Beträge in diesem Reiter gilt:

Summe Gläubiger/Vertreter + Forderungsübergang =
Angemeldet - Absonderungsanspruch - Bestritten - Sicherstellung bedingt

Sicherstellung bedingt = Betrag im Reiter Forderung
Sicherstellung bestritten = Betrag im Reiter Forderung

Weiter gilt: Quotenberechnungsgrundlage im Verteilungsentwurf =
Angemeldet - Absonderungsanspruch - Bestritten + Sicherstellung bestritten

Aussonderungsansprüche werden bestritten und sind im Feld Bestritten enthalten.

Bankverbindung (Bank, BIC, IBAN)
Mit dem 3-Punkt-Symbol oder Alt+Pfeil-ab öffnen Sie das Fenster Personen - Bankverbindungen und können dort die Bankdaten des Zahlungsempfängers eingeben oder ändern.

Hinweis: Wenn Sie die Bankverbindung nachtragen, dann wird diese nicht in alle Anmeldungen mit demselben Empfänger übernommen. Daher ist es wichtig, die Bankverbindung bei einer Person vor der Eingabe der Anmeldungen zu hinterlegen.

Stimmrecht
Beim Gläubiger/Vertreter werden im Sanierungsverfahren Spalten für Stimmrecht und Stimmverhalten angezeigt. Das Feld Stimmrecht wird primär im Reiter Forderungen eingetragen. Hinweis: Wenn es mehrere Gläubiger gibt, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.

Siehe auch Abstimmung.

Dafür / Dagegen (Sanierungsverfahren)
Gibt an, ob ein Gläubiger (wahrscheinlich) für den Sanierungsverfahren stimmen wird. Mögliche Eingaben:

  • Dafür: Dafür ist angekreuzt

  • Dagegen: Dagegen ist angekreuzt

  • Unbekannt: Weder Dafür noch Dagegen ist angekreuzt. Das Stimmverhalten des Gläubigers noch nicht bekannt oder der Gläubiger ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

Die Eingaben sind für das Abstimmungsverzeichnis und für die Ansicht Abstimmung relevant. Siehe für die Berechnung des Abstimmungsergebnisses Summenblatt Abstimmungsverzeichnis.

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