17.13.6 Zentrales Melderegister (ZMR Abfrage)

Abfrage
Siehe ADVOKAT Online - Zentrales Melderegister.

Ergebnis

Das Ergebnis wird im Reiter Ergebnis angezeigt.

Für die Leistungserfassung und die Übernahme des Abfrageergebnisses dient die Schaltfläche Als Leistung erfassen.

Als erstes wird abgefragt, ob die Ergebnisdaten der abgefragten Person übernommen werden sollen.

Abb. 532: Übernahme Personendaten in ADVOKAT

Dann öffnet sich das Fenster zum Erfassen der Leistung.
Zur Bedienung siehe Online Abfrage als Leistung erfassen.

Problem: Kosten einer Meldeanfrage
Wenn Sie eine ZMR Abfrage mit ADVOKAT machen, dann kann die Leistung sofort im Akt erfasst werden. Es entsteht immer wieder die Frage, welche Kosten erfasst werden sollen.

Wir können das nicht abschließend beantworten. Es bleibt daher der Kanzlei überlassen, welche Leistung erfasst wird. Es kann die Leistung 5SAMA = Meldeabfrage mit Verdienst nach TP5 oder die Leistung SONST0 = Sonstige Leistung ohne Verdienst verwendet werden. Unserer Meinung nach kann eine TP5-Leistung nicht ganz falsch sein.

ADVOKAT schlägt die zuletzt erfasste Leistung auch bei der nächsten ZMR-Abfrage vor.

Weiters entstehen Barauslagen. Der Betrag kann von der Kanzlei gesteuert werden. Es kursieren ganz unterschiedliche Werte von EUR 3,90 bis EUR 13,33 netto):

  • Laut § 15 Abs 2 MeldeV (Meldegesetz-Durchführungsverordnung) ist für eine Abfrage aus dem ZMR eine Verwaltungsabgabe in Höhe von EUR 3 zu entrichten; dazu kommt der Abfragezuschlag von ADVOKAT in Höhe von EUR 0,90 an, in Summe daher EUR 3,90 netto. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Es gibt die Entscheidung des LG Eisenstadt vom 09.01.2007, 37R25/06k, die besagt, dass der kostengünstigste Aufwand für eine Meldeanfrage über das ZMR im Wege des Internets EUR 5,00 beträgt, wobei dieser Betrag ohne Bescheinigung und ohne weitere Prüfung zuzusprechen sind. Es sei die kostengünstige Methode zu verwenden. In diesem Sinne auch LG ZRS Wien 47 R 34/05f und 47 R 53/05z.

  • Es gibt andererseits eine Info der Stmk. RAK aus dem Jahr 2004: "Für Abfragen aus dem ZMR sind jedenfalls angemessen: EUR 16,00 brutto."

ADVOKAT schlägt die Barauslagen vor, die im Vorlageakt hinterlegt sind. Wenn Sie die Leistung 5SAMA verwenden, dann hinterlegen Sie im Vorlagekat bei dieser Leistung die Barauslage "ZMR" mit dem gewünschten Betrag. Hinweis: Es ist USt = 20% und die Option gerichtlich ansprechbar = Ja einzugeben.

Hinweis: Bis zur Version 5.19i waren in Tabellen warten / Barauslagen bei der ZMR-Abfrage EUR 13,33 netto hinterlegt. Ab der Version 5.20 sind dort EUR 3,90 netto hinterlegt. Der Wert kann von jeder Kanzlei angepasst werden.

In jedem Fall wird das Abfrageprotokoll mit der Leistung verbunden und kann jederzeit aufgerufen werden.

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