9.4.3 Der Ablauf in der Praxis

Wenn Sie eine Honorarnote erstellen, können Sie entscheiden, ob die Rechnungsnummer sofort vergeben werden soll oder erst nachträglich. Bei nachträglicher Vergabe könnten Sie wie folgt vorgehen:

1. Szenario:
Sie bereiten die Honorarnote vor. Dazu erstellen Sie diese ohne die Option Honorarnote speichern und damit auch ohne Rechnungsnummer. Die Honorarnote kommt zum Juristen zur Kontrolle. Wenn Sie richtig ist, erstellen Sie diese noch einmal, diesmal mit den Optionen Honorarnote speichern und Rechnungsnummer vergeben.

2. Szenario:
Sie bereiten die Honorarnote vor. Dazu erstellen Sie diese mit der Option Honorarnote speichern aber ohne die Option Rechnungsnummer vergeben. Im Fenster Aktenverwaltung wird ein Datensatz Offener Posten erzeugt und das Word-Dokument mit diesem verknüpft. Das Feld Rechnungsnummer ist noch leer. Die Honorarnote kommt zum Juristen zur Kontrolle.

Vor dem Versenden rufen Sie den Akt auf, stellen sich auf den Datensatz Offener Posten, öffnen diesen und gehen zum Feld Rechnungsnummer. Geben Sie einen Punkt "." ein und bestätigen Sie. Die nächste freie Rechnungsnummer wird vorgeschlagen. Merken Sie sich die Nummer, schließen das Fenster und wählen die Funktionstaste F3 (Dokument bearbeiten). Die Honorarnote wird geöffnet. Fügen Sie nun die Nummer in das Word-Dokument ein.

3. Szenario:
Sie haben die Honorarnote vorbereitet und die Rechnungsnummer bereits vergeben. Jetzt soll die Rechnung doch nicht versendet werden. Rufen Sie den Akt auf, öffnen Sie den Datensatz Offener Posten, wählen Sie Befehle / Stornieren. Stornieren Sie die Honorarnote. Legen Sie die stornierte Honorarnote entweder in den Akt oder in einen eigenen Ordner fortlaufend ab.

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