14.4.4 Reiter Forderungen

Forderungen

Abb. 436: Fenster "Insolvenz - Anmeldung"

Rechtsgrund der Forderung in insgesamt 4 Textzeilen zu je 35 Stellen und mit jeweils 4 Betragsfeldern.

Mit Alt+Pfeil-ab können Sie eine Textbausteinliste zur Unterstützung der Eingabe aufrufen. Man kann das Kürzel eingeben und es wird in den Langtext verwandelt. Man muss aber keine Kürzel verwenden.

Im Anmeldungsverzeichnis wird ein vorhandener Text auch dann angedruckt, wenn der Betrag dieser Forderungszeile Null ist.

Bestimmte Forderungsgründe haben automatische Folgen:

  • Forderungsgrund "10" kann - abhängig vom Fenster Einstellungen - einen automatischen Forderungsübergang (Variante "Zahlstellen") herbeiführen.

  • Forderungsgrund "10" führt zu Gruppierung / Arbeitnehmer allgemein = Ja

  • Forderungsgrund "9, 20 und 25" führen zu Judikatforderung = Ja

  • Forderungsgrund "20" führt zu Gruppierung / Finanzamt = Ja

Zurückziehung von Forderungen
Wenn eine Anmeldung vom Gläubiger zurückgezogen wird, kann:

  • der Betrag der Forderung mit Null überschrieben werden und im Feld Memo die ursprüngliche Anmeldung angemerkt werden. Die betroffenen Betragsfelder sind dann zwar leer, die Anmeldung wird aber trotzdem angedruckt.

  • der ursprünglich angemeldete Betrag erhalten bleiben und zusätzlich in einer weiteren Zeile beispielsweise eingegeben werden "Zurückgezogen 1.2.2006" und ein negativer Betrag im Feld Betrag. Der negative Betrag wird von der Summe der Forderungen abgezogen und scheint im Anmeldungsverzeichnis auf.

Option "Bedingt"
Neben jeder Forderungszeile findet sich eine Option Bedingt. Damit kann ein Forderungsteil als bedingt angemeldete Forderung gekennzeichnet werden.

Beispiel:
Lohnforderungen, Eur 2.000,00
Kündigungsentschädigung, Eur 1.000,00 + ein Häkchen bei Bedingt

Im Fenster Insolvenz Einstellungen gibt es die Option Beim Aktivieren der Option "Bedingt" automatisch eine Anmerkung erzeugen. Wenn die Option aktiviert ist, schlägt ADVOKAT automatisch im Feld Anmerkung vor: "Kündigungsentschädigung 1.000,00 bedingt angemeldet." Die Anmerkung kann gelöscht oder frei abgeändert werden.

Das Aktivieren der Option "Bedingt" schlägt diesen Forderungsteil im Feld Sicherstellung bedingt und ev. auch im Feld Anerkannt bedingt vor.

Summe Forderungen
Die eingegebenen Beträge in den Forderungszeilen werden aufsummiert.

Berechnungen Felder Anerkannt, Bestritten, unbedingt, bedingt
Die Berechnungen in den Feldern funktionieren wie folgt:

  1. Anerkannt und Bestritten funktionieren als Umschalter

  2. Unbedingt und Bedingt – wenn aktiv – funktionieren als Umschalter

  3. Anerkannt unbedingt und Anerkannt bedingt können Anerkannt nicht übersteigen

  4. Bestritten unbedingt und Bestritten bedingt können Bestritten nicht übersteigen

  5. Sicherstellung bedingt wird wie Anerkannt bedingt vorgeschlagen, kann aber verändert werden

Berechnungen Felder Anerkannt, Bestritten bei Änderungen des angemeldeten Betrags
Dies ist abhängig von den Einstellungen im Insolvenzstamm.

Wenn die Einstellung Beim Erfassen von Anmeldungen Forderungen als Bestritten vorschlagen

1. auf "Ja" steht, dann gilt:

Erhöhen einer Forderung: Es wird Bestritten erhöht

Reduzieren einer Forderung: Es wird zuerst Bestritten reduziert (seit 6.13e)

2. auf "Nein" steht, dann gilt:

Erhöhen einer Forderung: Es wird Anerkannt erhöht

Reduzieren einer Forderung: Es wird zuerst Bestritten reduziert

Anerkannt
Eingabe des anerkannten Betrages. Der anerkannte Betrag kann die Summe der Forderungen nicht übersteigen.

Ob die Eingabe im Feld Bestritten oder Anerkannt erfolgt, ist egal. Das jeweils andere Feld wird (in Art eines Umschalters) mit der Differenz zur Summe der Forderungen berechnet. Bei einer nachträglichen Reduzierung der Forderung (zB Zurückziehen einer Anmeldung) wird zuerst der bestrittene Betrag auf die Summe der Forderungen reduziert, wenn dies nicht ausreicht auch der anerkannte Betrag.

Die Erklärungen des Schuldners werden im Reiter Details eingegeben. Sobald man einen Betrag im Reiter Forderungen ändert, werden auch die Felder im Reiter Details aktualisiert (Bestritten Schuldner), aber umgekehrt gilt dies nicht.

Anerkannt unbedingt / bedingt
Die Spalten unbedingt und bedingt sind nur geöffnet, wenn im Fenster Insolvenz Einstellungen die Option Aufteilung un-/bedingt verwenden aktiviert ist.

Wenn die Felder geöffnet sind, wird ein anerkannter Betrag aufgeteilt in einen unbedingten und bedingten Teil. Ob die Eingabe im Feld Unbedingt oder Bedingt erfolgt, ist egal. Das jeweils andere Feld wird (in Art eines Umschalters) mit der Differenz zu Anerkannt berechnet.

Wenn die Felder verwendet werden, werden sie auch im Ausdruck angedruckt, siehe Aussehen Anmeldungsverzeichnis.

Der Anerkannt bedingte Betrag wird automatisch im Feld Sicherstellung bedingt vorgeschlagen.

Sicherstellung bedingt
Bedingte Forderungen sind zur Gänze mit der auf sie entfallenen Quote sicherzustellen, sofern nicht ein Sonderfall eintritt (Bestreitung, Klage, etc).

Das Feld hat beim Verteilungsentwurf (bei der Berechnung des auszuschüttenden Betrags) eine entscheidende Bedeutung. Das Programm berechnet von dem eingegebenen Betrag die Quote und weist diesen Betrag als "sicherzustellen" aus. Beim Druck von Überweisungen wird dieser Betrag auf das Sicherstellungskonto überwiesen.

Wenn eine Forderung als bedingt gekennzeichnet wird, wird der Betrag dieser Forderung automatisch in das Feld Sicherstellung bedingt übernommen. Der Betrag kann überschrieben werden.

Eine spätere Änderung der bedingten Forderung führt zu einer automatischen Anpassung im Feld Sicherstellung bedingt.

Wichtig: Eine sicherzustellende Forderung ist entweder als Sicherstellung bestritten oder als Sicherstellung bedingt einzutragen. "Derselbe Euro" kann nur einmal sichergestellt werden.

Sonderfälle Sicherstellung bedingt
Bedingte Vorsteuer:
Wenn das Finanzamt eine Forderung mit bedingter Vorsteuer anmeldet, wird dies im Reiter Details im Feld Bedingte USt eingetragen. Diese Forderung darf nicht im Feld Sicherstellung bedingt eingetragen werden. Sie müssen daher bei dieser Anmeldung den Wert des Feldes Sicherstellung bedingt auf Null ändern.

Begründung: Wenn das Finanzamt eine bedingte Vorsteuer anmeldet, wird diese gemäß § 16 Abs. 2 u. 3 UStG rückverrechnet. Die Logik der Quotenberechnung ändert sich. Siehe Quotenberechnung (Programmlogik).

Fall nach § 137/2 IO:
Eine Sicherstellung ist nicht vorzunehmen ist, wenn zum Zeitpunkt der Schlussverteilung nicht mit dem Eintritt der Bedingung gerechnet werden kann. Dieser Fall tritt zB bei einer bedingt angemeldeten Kündigungsentschädigung auf, wenn der Arbeitnehmer in der Kündigungszeit ein anrechenbares Einkommen hat, aber seine Forderung nicht einschränkt. Der bedingt angemeldete, jedoch nicht sichergestellte Betrag ist dann zur Befriedigung der übrigen Insolvenzgläubiger zu verwenden.

Im Insolvenzprogramm können Sie diesen Fall lösen, indem Sie im Reiter Forderungen im Feld Grund eingeben:

Kündigungsentschädigung

1.000,00

bedingt = ja

abzüglich Anteil 137/2 IO

- 300,00 (negativ!)

bedingt = ja

Im Feld Sicherstellung bedingt steht jetzt nur mehr ein Betrag von 700,00. Im Feld Anmerkung werden Sie den Sachverhalt erklären: "Es wurde eine Kündigungsentschädigung von 1000 bedingt angemeldet. Davon ist bei einem Anteil von 300 der Eintritt der Bedingung unwahrscheinlich, sodass 300 nicht an der Verteilung teilnehmen und nicht sicherzustellen sind."

Antrag auf Zahlung bei gleichzeitiger Sicherstellung (§ 16 IO):
Im Falle einer auflösenden Bedingung ist es möglich, dass der Gläubiger einen Antrag auf Auszahlung stellt, sofern er für den Fall, dass die Bedingung eintritt Sicherheit leistet. Im Feld Sicherstellung bedingt ist in diesem Fall Null einzutragen.

Bestritten
Eingabe des bestrittenen Betrages. Der bestrittene Betrag kann die Summe der Forderungen nicht übersteigen.

Bei manchen Forderungen gibt der Insolvenzverwalter noch keine Erklärung ab und die Felder Bestritten, Anerkannt und Sicherstellung sollen leer bleiben. Mit Eingabe von Null ist dies nicht möglich, weil der Differenzbetrag jeweils ins andere Feld übernommen wird. Mit dem Befehl Befehle / Bestritten löschen (Strg+B) werden die Beträge in den Feldern Anerkannt, Bestritten und Sicherstellung bedingt, Sicherstellung bestritten gelöscht.

Bestritten unbedingt / bedingt
Die Spalten unbedingt und bedingt sind nur geöffnet, wenn im Fenster Insolvenz Einstellungen die Option Aufteilung un-/bedingt verwenden aktiviert ist.

Wenn die Felder verwendet werden, werden sie auch im Ausdruck angedruckt, siehe Aussehen Anmeldungsverzeichnis.

Sicherstellung bestritten
Eine bestrittene Forderung ist unter Umständen sicherzustellen. Der sicherzustellende Betrag ist hier einzugeben.

Die wichtigsten Gründe für eine Sicherstellung sind:

  • Eine Forderung wird vom Verwalter bestritten, aber vom anmeldenden Gläubiger geklagt.

  • Eine Forderung wird vom Verwalter bestritten, aber es ist eine Judikatforderung.

  • Der Verwalter ist der Ansicht, dass eine angemeldete Forderung zu einem größeren Teil in einem Absonderungsrecht Deckung findet als der anmeldende Gläubiger. Es wird aber doch nur der kleinere Betrag in das Feld Absonderungsrecht eingetragen und der Rest sichergestellt.

Wichtig: Eine sicherzustellende Forderung ist entweder als Sicherstellung bestritten oder als Sicherstellung bedingt einzutragen. "Derselbe Euro" kann nur einmal sichergestellt werden.

Der Betrag im Feld Sicherstellung bestritten kann höchstens so groß sein, wie der Betrag im Feld Bestritten.

Das Feld hat beim Verteilungsentwurf (bei der Berechnung des auszuschüttenden Betrags) eine entscheidende Bedeutung. Das Programm berechnet von dem eingegebenen Betrag die Quote und weist diesen Betrag als "sicherzustellen" aus. Beim Druck von Überweisungen wird dieser Betrag auf das Sicherstellungskonto überwiesen.

Für eine detaillierte Erklärung der Verwendung dieses Feldes siehe unten bei Bestreitung und Sicherstellung.

Bestreitung durch einen Gläubiger, Bestreitung Aus- oder Absonderungsrecht
Siehe Bestreitung und Sicherstellung.

Stimmrecht
Das Feld Stimmrecht ist nur beim Sanierungs- und Schuldenregulierungsverfahren sichtbar. Hier kann das vom Gericht festgestellte Stimmrecht eingetragen werden.

ADVOKAT schlägt bei der ersten Eintragung für das Stimmrecht einen Betrag vor. Eine Nebenrechnung erfolgt mit Befehle / Stimmrecht (Strg+M).

Der Betrag im Feld Stimmrecht wird wie folgt errechnet:

angemeldete Forderung

 

- Bestritten

die Bestreitung des Verwalters (Änderung IRÄG 2010)

- Absonderungen

(nur soweit Deckung)

= Stimmrecht

(Wenn Summe kleiner Null wäre, dann gleich Null)

Ein Aussonderungsrecht muss in Bestritten enthalten sein.

Hinweis:
In der Liste der Anmeldungen gibt es einen Menüpunkt Bearbeiten / Stimmrechte neu berechnen. Damit wird das Feld Stimmrecht bei allen Anmeldungen neu errechnet.

Siehe auch Stimmrechte neu berechnen.

Judikat
Wenn eine Forderung durch einen Titel gerichtlich bestimmt ist, wird sie zu einer Judikatforderung. Dieses Feld hat mehrere Auswirkungen, wenn zumindest ein Teil der Forderung bestritten ist:

Bei einer Judikatforderung wird für diese Anmeldung keine Benachrichtigung von der Bestreitung (Menüpunkt Drucken / Benachrichtigung) ausgedruckt. Außerdem wird im Feld Anmerkung automatisch der Text "Judikatforderung" vorgeschlagen.

Bei einer "normalen" Forderung kann - abhängig vom Fenster Einstellungen - automatisch die Anmerkung "Kein Titel" vorgeschlagen werden, wenn der Insolvenzverwalter einen Teil der Forderung bestritten hat.

Wenn in einer Anmeldung Judikatforderungen und nicht gerichtlich bestimmte Forderungsteile enthalten sind, muss der Anwender selbst entscheiden, welche Teile der Forderung bestritten sind.

  • Wenn eine Judikatforderung bestritten wird, muss die Option Judikatforderung auf JA gesetzt werden.

  • Wenn eine nicht gerichtlich bestimmte Forderung bestritten wird, muss die Option Judikatforderung auf NEIN bleiben.

  • Wenn beide Forderungsteile in einer Anmeldung enthalten sind und ein Teil bestritten wird, soll die Option Judikatforderung auf NEIN stehen bleiben, damit für die nicht gerichtlich bestimmten Teile eine Benachrichtigung von der Bestreitung ausgedruckt wird. In der Anmerkung muss genauer ausgeführt werden, welche Teile bestritten sind.

ADVOKAT hat bei Judikatforderungen eine Warnfunktion eingebaut. Wenn eine Anmeldung mit einer Judikatforderung (zum Teil) bestritten ist, erscheint beim Druck des Verteilungsentwurfs die Meldung:
Achtung: Möglicherweise sind in den Forderungen 1, 4, 19 noch titulierte bestrittene Forderungen vorhanden.

Nachträglich
Gibt an, ob eine Anmeldung rechtzeitig (vor der Prüfungstagsatzung) oder nachträglich eingelangt ist.

Für die Anmeldungen mit Nachträglich = Ja kann ein Kostenverzeichnis für die nachträgliche Prüfungstagsatzung erstellt werden. Die Kosten werden aliquot auf die nachträglichen Anmeldungen aufgeteilt.

Nachträglich wird vorgeschlagen, sobald im Fenster Insolvenz-Stamm (siehe Insolvenz neu anlegen) in der Tabelle Prüfungstagsatzung in der Zeile "Allgemeine Prüfungstagsatzung" ein Datum eingetragen ist.

Es gibt den Ausdruck Drucken / Anmeldungsverzeichnis, Art = "Anmeldungsverzeichnis nachträglich". Dieser Ausdruck druckt nur Anmeldungen mit Nachträglich = Ja.

Anmerkungen
Freie Anmerkungen mit fast beliebiger Länge.

Die Anmerkung wird im Anmeldungsverzeichnis und im Verteilungsentwurf in der letzten Spalte, mitgedruckt - soweit sie dort Platz findet.

Beim Ausdruck Benachrichtigung des Insolvenzgläubigers von der Bestreitung einer Forderung wird die Begründung für die Bestreitung aus dem Feld Anmerkung genommen. Wenn hier ein Text durch zwei "#" Zeichen umschlossen ist, wird nur dieser eingeschlossene Textteil herangezogen.

Masseforderungen als Konkursforderung angemeldet
Masseforderungen müssten eigentlich als solche angemeldet werden und nicht als Konkursforderung. Trotzdem kommt es immer wieder vor und sie müssen dann auch in das Anmeldungsverzeichnis aufgenommen werden. Allerdings sind sie dann zur Gänze zu bestreiten. Behelfen Sie sich mit einer Anmerkung.

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