14.18 Sonderfall Komplementärinsolvenz
Eine GmbH & Co KG wird insolvent. Wenn auch die voll haftende GmbH insolvent wird, dann heißt das Komplementärinsolvenz. Gläubiger melden ihre Forderungen entweder nur bei der KG oder nur bei der GmbH oder in beiden Verfahren an.
Bei einer Komplementärinsolvenz gibt es folgende Besonderheiten:
In die "Doppelanmeldungen" (Anmeldungen, die in beiden Verfahren gemacht werden) ist eine spezielle Anmerkung einzufügen.
Bei den GmbH-Anmeldungen ist der zu den KG-Anmeldungen ausgeschüttete Betrag abzuziehen.
Oft wird die Insolvenz der KG als Insolvenz-Akt geführt (Hauptverfahren), dh man erfasst alle Anmeldungsverzeichnis für die KG. Manche Kanzleien kopieren dann das gesamte Verfahren mit allen Anmeldungen und löschen aus dem GmbH-Verfahren die nicht notwendigen Anmeldungen heraus und erfassen die zusätzlichen.
Anschließend wird in alle verbleibenden "Doppelanmeldungen" ein Standardsatz "Nur mit dem Ausfall zu 1 S 1/11v des LG Linz anerkannt." in das Feld Anmerkung kopiert. Das geht zeitsparend so:
Sie markieren die "Doppelanmeldungen" und wählen den Menüpunkt Filter / Nur Markierte anzeigen.
Sie öffnen die erste Anmeldung, erfassen den Text und übernehmen ihn in die Zwischenablage (Strg+C).
Sie blättern mit der Taste Bild-ab zur nächsten Anmeldung und fügen den Text mit Strg+V ein. Beim Blättern bleibt der Cursor immer im Feld Anmerkung.
Irgendwann kommt es zur Ausschüttung. Zuerst erfolgt die Ausschüttung bei der KG. Auf jede Anmeldung entfällt ein bestimmter Betrag.
Dieser Betrag vermindert die Ausschüttung im Komplementärverfahren und ist dort zu erfassen. Wenn bei der KG EUR 200,00 ausgeschüttet wurden ist bei der korrespondierenden Anmeldung in der GmbH nachzutragen:
Forderungsgrund = "Korrektur § 57 IO", Betrag = "-200,00".
Hinweis 1: Der Text "Korrektur § 57 IO" ist bei den Forderungsgründen hinterlegt und kann mit "I" und Enter schnell erfasst werden.
Hinweis 2: Mit Bild-ab kann man schnell zu den richtigen Anmeldungen springen.
Nun kommt es zum Verteilungsentwurf und zur Ausschüttung bei der GmbH. Beim Drucken des Verteilungsentwurfs der GmbH wird automatisch folgender Text in die Anmerkung hinzugefügt: "Angerechneter Betrag gem. § 57 IO: EUR 200,00."
Der Betrag ergibt sich aus der Anmeldung und dem Forderungsgrund "Korrektur § 57 IO".
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