17.16.3.42 Zuschlag AHK
Seit der AHK-Änderung am 15.03.2023 ist bei einer Abrechnung nach AHK ist eine Indexanpassung der RATG-Tarife möglich. Der Indexwert wird in der Tabelle "Zuschlag AHK" gespeichert. Änderungen können nur von ADVOKAT vorgenommen werden.
Der Indexwert für das jeweilige Jahr wird veröffentlicht auf:
https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/kundmachungen/oerak/.
Für das Jahr 2023 gilt:
Mitteilung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, mit dem der Zuschlag iSd § 6 Abs 3 iVm § 6 Abs 4 AHK bekanntgegeben wird:
Aufgrund des für Jänner 2023 am 23.02.2023 publizierten Verbraucherpreisindex 2015 beträgt der Zuschlag nach § 6 Abs 3 iVm § 6 Abs 4 AHK 27,0 %. Der Zuschlag kann für die Berechnung des Honorars für ab dem 15.03.2023 erbrachte Leistungen angewendet werden.
Zur Anwendung siehe Honorarmanager Einstellungen Verrechnung, Option "Zuschlag AHK ".
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