8.4.3 Honorarmanager Einstellungen Verrechnung
Abb. 208: Fenster "Honorarmanager Verrechnung"
Abgerechnete Leistungen
Aktinhalte, die bereits als abgerechnet gekennzeichnet sind, werden normalerweise nicht in eine Honorarnote aufgenommen (Feld abgerechnet am der Fenster Leistung und Zahlung).
Soll nachträglich noch eine Gesamtabrechnung einschließlich der bereits abgerechneten Leistungen vorgenommen werden, müssen Sie die Option abgerechnete Leistungen aufnehmen aktivieren. Dann werden auch Aktinhalte, welche bereits als abgerechnet gekennzeichnet sind, in die Honorarnote aufgenommen. Dies betrifft Leistungen, Vorschüsse an Gericht und Zahlungen des Schuldners auf Kostenteile.
Wenn Sie diese Option aktivieren, werden alle bereits getätigten Zahlungen des Klienten auf Teilhonorarnoten wie Akontozahlungen behandelt.
Siehe auch Abrechnung speichern.
Akontozahlungen
Steuert, ob offene Posten vom Typ Akonto aufgenommen werden. Siehe auch Akonto in Honorarnoten.
Negative Honorarnote verhindern
Steuert, ob offene Posten vom Typ Akonto zur Gänze oder nur teilweise in die Honorarnote aufgenommen werden. Die Option kann nur gewählt werden, wenn die Option Akontozahlungen = Ja.
Option Negative Honorarnote verhindern = Nein
Akontozahlungen werden zur Gänze in eine Honorarnote aufgenommen. Wenn die eingelangten Akontozahlungen den Abrechnungsbetrag übersteigen, führt das zu negativen Honorarnoten.
Beispiel:
Im Akonto-OP befindet sich das eingelangte Akonto in der Spalte Zahlung und das in eine Honorarnote aufgenommene Akonto in der Spalte Verrechnet. Bei voller Anrechnung ist nach der Honorarnote die Spalte Verrechnet und Zahlung gleich hoch und Offen ist null.
Im Honorar-OP ergibt sich bei voller Anrechnung ein teilweise negatives Ergebnis.
Honorar-OP mit voller Anrechnung: | Akonto-OP |
Diese Honorarnote ist zwar in Summe positiv, aber der Teil Durchlaufer und BA USt-frei ist negativ. Das Akonto war höher als die verrechneten Durchlaufer und BA USt-frei.
Option Negative Honorarnote verhindern = Ja
Akontozahlungen werden nur insoweit in die Honorarnote aufgenommen, als sie nicht negativ wird. Das restliche Akonto bleibt als "nicht verrechnet" stehen. Es wird bei der nächsten Honorarnote aufgenommen oder muss umgebucht, zB in einen anderen Akt, oder zurücküberwiesen werden.
Die USt-Kategorien Durchlaufer / BA USt-frei / BA USt-pflichtig + Verdienst (je USt-Satz) werden getrennt geprüft. Keiner dieser Teile darf negativ werden.
Honorar-OP mit teilweiser Anrechnung: | Akonto-OP |
Im Honorar-OP sind die Beträge im Reiter Honorar, Spalte Akonto geringer. In der Spalte Verrechnet gibt es keinen negativen Betrag.
Im Akonto-OP befindet sich das eingelangte Akonto in der Spalte Zahlung und das in eine Honorarnote aufgenommene Akonto in der Spalte Verrechnet. Bei teilweiser Anrechnung ist nach der Honorarnote Spalte Verrechnet kleiner als die Zahlung und Offen bleibt negativ, dh das Akonto ist nicht zur Gänze verbraucht.
Negative Honorarnote verhindern wirkt auch bei Pauschalierung.
Ein Sonderfall sind BA USt-pflichtig und Verdienst. Hier findet immer schon eine automatische Umschichtung statt, weil es im Akonto-OP nur "Akonto USt-pflichtig" für beide Positionen vermischt gibt (und nicht für BA USt-pflichtig und für Verdienst getrennt). Daher wird in der Honorarnote das USt-pflichtige Akonto immer zuerst auf BAU angerechnet und der Rest auf Verdienst (Umschichtung). Im HN-OP gibt es dann sehr wohl zwei getrennte Positionen.
Ein weiterer Sonderfall ist im Honorarnoten-Ausdruck die Zusammenfassung der Positionen Durchlaufer und BA USt-frei in die Position "Barauslagen USt-frei" und "abüglich Akonto USt-frei". Im Offenen Posten werden diese beiden Positionen nicht vermischt (keine Umschichtung).
Wenn die Honorarnote erst durch die Kombination von Schuldnerzahlung + Akonto negativ wird, dann wird die Schuldnerzahlung immer zur Gänze aufgenommen und das Akonto nur insoweit, als dadurch die Honorarnote nicht negativ wird.
Die Schuldnerzahlung für sich gesehen kann die Honorarnote jedoch weiterhin negativ machen. Dies wird nicht verhindert. Die folgende Meldung sollte daher nur in diesem Fall auftreten:
Die Honorarnote ergibt (teilweise) negative Beträge. Abrechnung trotzdem speichern? Ja/Nein
Technisch:
Es gibt ein Feature "Negative_Honorarnote_verhindern". Wenn das Feature gesetzt ist, dann wird Negative Honorarnote verhindern standardmäßig auf JA gesetzt.
Fall: Konten-richtige Verbuchung von Barauslagen USt-pflichtig und Verdienst
Dieser Fall anhand eines Beispiels:
Es wurde ein Akonto für Barauslagen USt-pflichtig von 120 geleistet
Es sind Leistungen in Höhe von 200 angefallen, aber keine Barauslagen
Der Akt wird abgerechnet
Das Akonto für Barauslagen USt-pflichtig wird automatisch auf USt-pflichtigen Verdienst angerechnet.
Die Honorarnote und der Offene Posten für die Honorarnote sehen so aus:
Der Offene Posten für das Akonto sieht so aus:
Die Akontozahlung von 120 wurde automatisch für Verdienst verwendet.
Dieses Verhalten ist Absicht und von den meisten Anwendern gewünscht. Es wird durch die Option Negative Honorarnote verhindern nicht unterbunden.
Konsequenz ist: Die Verbuchung erfolgt zwar USt-richtig, aber in der Buchhaltung nicht konten-richtig. Wenn Sie auch kontenrichtig verbuchen wollen, dass müssen Sie das Akonto manuell von BA USt-pflichtig auf Verdienst umbuchen. Siehe Akonto umbuchen und rückerstatten. Es gibt dafür keine Automatik.
Schuldnerzahlungen
Steuert, ob Zahlungen, die der Schuldner auf Kosten geleistet hat, in der Honorarnote abgezogen werden. Siehe auch Schuldnerzahlung in Honorarnoten.
Zahlungen auf Mahnleistungen
Steuert, ob alle Zahlungen, die der Schuldner auf Mahnleistungen geleistet hat, in der Honorarnote abgezogen werden.
Interne Leistungen mitrechnen
Steuert, ob interne Leistungen, das sind Leistungen, bei denen die Option interne Leistung aktiviert ist, in die Honorarnote aufgenommen werden (nicht nur optisch, sondern auch rechnerisch mit dem Verdienst).
Prozentueller Zuschlag (Feld Zu)
Steuert, ob der prozentuelle Zuschlag (Feld Zu im Fenster Leistung), also ein Nachtzuschlag, Erschwerniszuschlag zum Verdienst aus dem Fenster Leistung mitverrechnet wird oder nicht.
Als Standard wird vorgeschlagen:
Bei einer Gerichtskostennote wird der prozentuelle Zuschlag nicht aufgenommen.
Bei allen anderen Abrechnungsarten wird der prozentuelle Zuschlag aufgenommen.
Zinsen aus Kosten
Diese Option steuert, ob in einer Honorarabrechnung Zinsen aus Kosten gerechnet werden oder nicht.
Es ergeben sich Auswirkungen auf die Anrechnung allfälliger Schuldnerzahlungen: Wenn zu den Positionen der Honorarnote keine Zinsen hinzugerechnet werden, dann wird aus den Schuldnerzahlungen der enthaltende Zinsenanteil herausgerechnet werden. Das heißt, es wird nicht die gesamte Zahlung des Schuldners abgezogen! Andernfalls würde eine vom Schuldner voll bezahlte Kostennote durch den Abzug der Zahlungen negativ werden.
Wenn dagegen Zinsen hinzugerechnet werden, dann wird die volle Schuldnerzahlung inkl. Zinsen aus Kosten abgezogen.
Bei der Beschlussnote (Abrechnungsart = B) ist die Einstellung standardmäßig aktiv. In einer Beschlussnote werden die Kosten aus gerichtlichen Titeln angeführt. Daher sollen auch die vollen Zahlungen des Schuldners inkl. Zinsen berücksichtigt werden.
Bei allen anderen Abrechnungsarten (Einzelleistung, Einheitssatz) ist die Einstellung standardmäßig deaktiv. Das ist auch logisch, weil dem Klienten gegenüber Leistungen ohne Zinsen verrechnet werden. Zinsen schuldet nur der Gegner.
Dennoch gibt es – auf Wunsch mancher Anwender – auch bei einer Abrechnung nach Einzelleistungen (Einheitssatz, etc.) diese Option.
Ohne die Option Zinsen aus Kosten sieht die Honorarnote so aus:
Honorar | € | 160,00 |
20 % Umsatzsteuer von € 160,00 | € | 32,00 |
Zwischensumme | € | 192,00 |
Barauslagen USt-frei | € | 100,00 |
Zwischensumme | € | 292,00 |
abzüglich Schuldnerzahlungen | € | -100,00 |
Gesamtsumme | € | 192,00 |
Der Schuldner hat einen Betrag von 104,01 bezahlt. Es werden nicht die gesamten Zahlungen des Schuldners berücksichtigt, sondern nur der Teil ohne Zinsen aus Kosten, das sind 100.
Mit der Option Zinsen aus Kosten sieht die Honorarnote so aus:
Honorar | € | 160,00 |
20 % Umsatzsteuer von € 160,00 | € | 32,00 |
Zwischensumme | € | 192,00 |
Barauslagen USt-frei | € | 100,00 |
Zwischensumme | € | 292,00 |
zuzüglich Zinsen aus Kosten | € | 4,01 |
abzüglich Schuldnerzahlungen | € | -104,01 |
Gesamtsumme | € | 192,00 |
Es werden die gesamten Zahlungen des Schuldners von 104,01 abgezogen. In diesen Zahlungen sind Zinsen von 4,01 enthalten. Genau diese Zinsen werden daher unmittelbar in der Zeile darüber addiert.
ERV-Zuschlag kein Verdienst
Der ERV-Zuschlag ist lt. Gesetz keine Barauslage, sondern Verdienst. Bisher wurde der Zuschlag in Honorarnoten immer als Barauslage angeführt. Jetzt kann er wahlweise als Verdienst angeführt werden.
Im Detail:
In der Leistungserfassung wird der ERV-Zuschlag unverändert als Barauslage erfasst. Das ist sinnvoll, weil viele Kanzleien bei der herkömmlichen Methode bleiben wollen.
Im Honorarmanager, Reiter Verrechnung gibt es die neue Option ERV-Zuschlag als Verdienst. Die Option ist bei Honorarnoten an den Klienten standardmäßig ausgeschaltet. Dort ist die Behandlung als Barauslagen u.M.n. sinnvoll, weil über Barauslagen weniger diskutiert wird.
Die Option ist bei einer Gerichtskostennote standardmäßig eingeschaltet. Dort gab es häufiger Beanstandungen.
Bei der Offene Gerichtskostennote ist diese Option immer eingeschaltet (kein Optionsfeld).Auch wenn die Option eingeschaltet ist, wird der ERV Zuschlag im Honorarmanager am Bildschirm weiterhin in der Spalte "Bar" = Barauslagen angezeigt, er wird jedoch in den Verdienstbetrag summiert. Dies ist sinnvoll, weil sonst etwa bei einer Stundensatz-Abrechnung "krumme" Verdienstbeträge entstehen würden, zB 1 h * Stundensatz 100 Euro = 104,10 (inkl. ERV-Zuschlag). Das wäre unschön.
Wenn die Option eingeschaltet ist, wird der ERV Zuschlag bei allen Honorarnoten-Ausdrucken in der Spalte Verdienst ausgeworfen. Die Verdienstsumme enthält den ERV-Zuschlag.
Dies geschieht auch im Offenen Posten.
Abrechnung pro Akt getrennt
Diese Option steuert die Erzeugung eines offenen Postens bei der Abrechnung mehrerer Akten. Sie kann drei Zustände annehmen:
Deaktiv, also kein Häkchen (Standard): Es wird ein summierter OP und ein Dokument im Verrechnungsakt erzeugt (Sammelabrechnung)
Aktiv, also mit Häkchen: Es wird in jedem Akt je ein OP und je ein Dokument erzeugt
Strg-Taste drücken und auf die Option klicken -> die Checkbox wird grau: Es wird in jedem Akt ein getrennter OP erzeugt, aber nur ein gemeinsames Dokument
Zu Option 1: ein summierter OP und ein Dokument im Verrechnungsakt (Sammelabrechnung)
Standardmäßig wird bei der Abrechnung mehrerer Akten eine Rechnung und ein OP erzeugt (Sammelabrechnung). Ein OP "enthält" die Leistungen aus verschiedenen Akten. Der OP befindet sich im Verrechnungsakt.
Eine Sammelabrechnung setzt bestimmte Vorlagen voraus (Reiter Allgemein). Mit alten Vorlagen, zB "Honorarnote (Beilage detailliert)", die noch den Stoppcode #601# enthalten, gibt es keine Sammelabrechnung. Bei alten Vorlagen ist die die Option "Abrechnung pro Akt getrennt" immer aktiviert grau.
Exkurs: Logische Folge ist, dass man in den anderen Akten zwar die abgerechneten Leistungen sieht, aber keinen OP. Man findet den zugehörigen OP, indem man in diesem Akt auf das Icon "Offene Posten" in der Iconleiste oben klickt. Dann öffnet sich die OP-Verwaltung und es werden alle OP angezeigt, die zu diesem Akt gehören.
Siehe dazu Honorarmanager Einstellungen Allgemein, Verrechnungsakt.
Zu Option 2: in jedem Akt je ein OP und je ein Dokument
Diese Option und die Funktion Mehrere Empfänger (Reiter Allgemein) schließen sich gegenseitig aus.
Problem: Wenn viele Akten abgerechnet werden, dann entstehen viele einzelne Honorarnoten. Wenn diese gleichzeitig geöffnet werden, wird der PC abstürzen.
Umgehung: ADVOKAT zeigt folgende Meldung an:
Es werden mehr als 10 Dokumente erzeugt. Diese können nicht zugleich am Bildschirm angezeigt werden. Soll ein Sammeldokument angezeigt werden? Ja/Nein
Wenn Sie Ja wählen, dann wird ein Sammeldokument erstellt. Dort sind alle Honorarnoten mit Abschnittswechseln hintereinander zusammengehängt. Das Sammeldokument ist eine Kopie, Änderungen wirken nicht auf die im Akt gespeicherte Honorarnote. Das Sammeldokument muss manuell gespeichert werden. Der OP befindet sich dagegen im einzelnen Akt. Dort angehängt ist die eigentliche Honorarnote.
Wenn Sie Nein wählen, wird kein Sammeldokument erstellt. Es wird in jedem Akt ein OP gespeichert. Dort angehängt ist die eigentliche Honorarnote. Diese werden nicht automatisch geöffnet.
Es gibt den INI-Schalter
Grenze-HNM-Sammeldokument=leer ab 10 Dokumente wird ein Sammeldokument erstellt
Grenze-HNM-Sammeldokument=30 ab 30 Dokumente wird ein Sammeldokument erstellt
Grenze-HNM-Sammeldokument=0 nie ein Sammeldokument erstellen
Zu Option 3: in jedem Akt ein getrennter OP, aber nur ein gemeinsames Dokument
Diese Option ist nur für Spezialanwendungen geeignet. Für die Erstellung von Honorarnoten mit Rechnungsnummer ist sie gar nicht geeignet.
Bemessung AHK
In jeder Leistung kann die Bemessungsgrundlage nach AHK gespeichert werden. Wenn diese Option aktiviert wird, wird anlässlich der Erstellung der Honorarnote der Verdienst jeder Leistung temporär mit der Bemessungsgrundlage neu berechnet, wie er im Feld Bemessung AHK bei der Leistung gespeichert ist.
Sie müssen selber darauf achten, dass in jeder Leistung tatsächlich eine Bemessung nach AHK eingegeben wurde. Wenn diese fehlt (null ist), wird für diese Leistung nur der Mindestverdienst verzeichnet.
Es ergeben sich Folgeprobleme: Erstens kann der Verdienst bei jeder Leistung händisch korrigiert worden sein (Pauschalwert) und zweitens gibt es die nichttariflichen Leistungen, bei denen der Verdienst immer mit Null vorgeschlagen wird und händisch eingegeben wird (manueller Verdienst). Wenn nun auch in diesen Fällen der Verdienst nach AHK neu berechnet würde, würde er mit den absichtlich eingegebenen Werten nicht mehr übereinstimmen.
ADVOKAT geht in diesem Fall so vor: Wir prüfen, ob der Verdienst händisch korrigiert wurde. Das ist der Fall, wenn der nach RAT neu berechnete Verdienst nicht mit dem in der Leistung gespeicherten Verdienst übereinstimmt. Wenn ein Unterschied festgestellt wird, (dh der Verdienst korrigiert wurde) und der Verdienst > 0 ist, errechnen wir den Verdienst nicht nach AHK neu, sondern ziehen den in der Leistung vorhandenen Verdienst heran.
Der Streitgenossenzuschlag in den AHK wird anders gerechnet. 25 % Streitgenossenzuschlag nach RAT können mit 40 % nach AHK abgerechnet werden. ADVOKAT zieht aber immer fix den Streitgenossenzuschlag heran, der im Feld SG der Leistung eingegeben ist und rechnet nicht automatisch mit 40 %. Sie können aber mit dem Programmteil Akt / Bemessungen ändern für alle Leistungen des Akts schnell einen anderen Streitgenossenzuschlag vergeben.
Zuschlag AHK
Seit 15.03.2023 ist bei einer Abrechnung nach AHK eine Indexanpassung der RATG-Tarife möglich. Der relevante Indexwert wird vom ÖRAK veröffentlicht und in ADVOKAT in Tabellen warten, Zuschlag AHK gespeichert.
Der Zuschlag wird angewendet auf alle Leistungen, die nach den Tarifposten TP1 bis TP9 abgerechnet werden, sowie auf den ERV Zuschlag nach § 23a RATG.
Anmerkung: ADVOKAT wendet den Zuschlag auch auf Leistungen nach TP4 an.
In § 6 Abs 1 AHK heißt es zwar "... insbesondere durch Anwendung der Bestimmungen über den Einheitssatz und der TP 1 bis 3 und 5 bis 9 RATG". TP 4 ist hier nicht explizit erwähnt. Andererseits heißt es in § 6 Abs 3 AHK "... die Entlohnung als angemessen betrachtet werden, die sich aus der nach sinngemäßer Anwendung des RATG errechneten Gesamtentlohnung des Rechtsanwaltes (feste Beträge des RATG ... ergibt." Unserer Meinung nach ergibt sich daraus, dass der Zuschlag auf Leistungen nach TP4 anzuwenden ist.
Der Zuschlag wird nicht angewendet auf Leistungen in Strafsachen (§ 9 AHK). Diese sind nicht im RATG geregelt.
Der Zuschlag wird angewendet auf Leistungen in Strafsachen nach § 10 AHK. Dabei handelt es sich um Verweise auf Leistungen, die nach RAT abzurechnen sind.
Umsetzung in ADVOKAT
Standardmäßig berechnet ADVOKAT den RATG-Verdienst und speichert diesen in der Leistung.
Wenn im Honorarmanager keine besonderen Einstellungen (siehe unten) getroffen werden, erfolgt die Abrechnung mit Einzelleistungen oder Einheitssatz nach RATG.
Im Honorarmanager gibt es zwei Optionen, die die Abrechnung nach AHK steuern:
Die Option Bemessung AHK , siehe dazu oben.
Die Option Zuschlag AHK steuert die Anwendung des VPI-Zuschlags. Wenn diese Option gewählt wird, dann wird in der Honorarnote automatisch bei jeder Leistung eine Zeile "Zuschlag AHK 27 %" bzw. ab 01.05.2023 eine Zeile "Zuschlag AHK 5,8333 %"hinzugefügt.
Die Leistung muss ein Datum 15.03.2023 oder höher haben.
Die beiden Optionen Bemessung AHK (steuert die Bemessung) und Zuschlag AHK (steuert die Addition des Zuschlag AHK) sind unabhängig voneinander. Man kann keine / eine / beide Optionen aktivieren.
Ein manuell erfasster Verdienst (das heißt, wenn im Fenster Leistung Feld Verdienst ein vom ADVOKAT-Vorschlag abweichender Betrag erfasst wird) wird von dieser Logik nie übersteuert. In diesem Fall wird auch kein Zuschlag AHK addiert.
Der ERV-Zuschlag nach § 23a RATG derzeit iHv Eur 5,00 (reduziert Eur 2,60 bzw. in Grundbuch- und Firmenbuchsachen erhöht Eur 9,50) wird in ADVOKAT traditionell im Fenster Leistung als Barauslage mit dem Kürzel "ER" erfasst. Im Falle einer AHK-Abrechnung addiert ADVOKAT bei allen Barauslagen mit Kürzel "ER" den Zuschlag AHK. Die Höhe der Barauslage ist egal, es kommt nur auf das Kürzel an. ZB wird aus EUR 4,10 (ERV-Zuschlag vor dem 01.05.2023) dann EUR 5,21, usw. Der Zuschlag wird in diesem Fall nicht getrennt ausgewiesen.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie keine anderen Barauslagen mit dem Kürzel "ER" erfassen als solche für § 23a RATG.Der Zuschlag AHK wird nur "temporär" im Honorarmanager und in der Honorarnote angewendet. Er ist im Fenster Leistung nicht sichtbar.
Im Offenen Posten ist der Zuschlag in der Position "Verdienst" und – bzgl. ERV-Zuschlag – in der Position "Barauslagen USt-pflichtig" enthalten und wird nicht separat ausgewiesen.
Umsetzung in ADVOKAT für Leistungen ab dem 01.05.2023:
Mit 01.05.2023 trat eine Zuschlagsverordnung gem. § 25 RATG in Kraft. Die Tarife werden um 20 % erhöht. Betroffen sind die Tarifposten 1 - 9. Betroffen sind auch die ERV Zuschläge gem. § 23a RATG für Ersteingaben, Folgeeingaben und Eingaben im Grundbuch- und Firmenbuch.
Die Erhöhung der RA-Tarife vermindert den AHK-Zuschlag. ADVOKAT rechnet den AHK Zuschlag wie folgt:
15.03.2023 - 30.04.2023 mit RATG Basisbeträgen vom 01.01.2016 und Zuschlag von 27%
Ab 01.05.2023 mit RATG Basisbeträgen vom 01.05.2023 und Zuschlag von 5,8333%
Zum Wert von 5,8333 hat der ÖRAK per E-Mail am 19.04.2023 mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der ÖRAK möchte Sie darüber informieren, dass sich durch die geplante neue Zuschlagsverordnung [Anmerkung: zum RATG] nichts an dem derzeit nach § 6 Abs 3 AHK angemessenen Zuschlag zur derzeit geltenden RATG-Entlohnung ändert, sodass bei einer Abrechnung nach AHK auch nach Inkrafttreten der neuen Zuschlagsverordnung die Entlohnung nach RATG in der derzeit geltenden Fassung zuzüglich eines Zuschlags von 27 % als angemessen betrachtet werden kann.
Der ÖRAK erachtet es aber alternativ für zulässig, eine Umrechnung des Zuschlags auf das RATG in der Fassung der neuen Zuschlagsverordnung wie folgt vorzunehmen:
Formel für Prozentsatz neu
y = ((RATG_alt + AHK_Zuschlag) / (RATG_alt + Zuschlag_VO) * 100) - 100
Mit dieser Formel ist (abgesehen von Rundungsdifferenzen) ein Äquivalent zwischen RATG_alt + AHK_Zuschlag (veröffentlicht) und RATG_neu (mit Differenz zwischen Prozentsatz Zuschlagsverordnung zu tatsächlicher Inflationsabgeltung) hergestellt.
Beispiel:
AHK_Zuschlag = 27 (%)
Zuschlag_VO = 20 (%)
RATG_alt = EUR 814,40,-- (= TP3A bei BMG EUR 36.340, --)
angemessenen AHK-Honorar => EUR 127,00
= RATG_alt + 27% == RATG_neu + 5,83333%
Bitte weisen Sie in Ihrer Software in der Fußnote sinngemäß darauf hin, dass es sich nur um eine Umrechnung des RATG_alt + Zuschlag auf RATG_neu samt Zuschlag handelt, das Ergebnis (mit Ausnahme allfälliger Rundungsdifferenzen) dem RATG_alt + Zuschlag entspricht.
Anmerkung: Der Wunsch auf Hinweis auf diese Umrechnung in einer Fußnote ist wegen der Unzahl von kanzleiindividuellen Vorlagen für Honorarnoten technisch nicht machbar.
Beispiel für den Ausweis des Zuschlag AHK in einer Honorarnote (Leistungsblock):
Leistung mit Einheitssatz, Streitgenossenzuschlag, Verbindungsgebühr, Erschwerniszuschlag und Zuschlag AHK iHv 27,0 %.
(Die ERV-Kosten werden in diesem Beispiel in der Spalte Verdienst ausgewiesen; dies aufgrund der Option Verrechnung > ERV-Zuschlag als Verdienst.)
Datum | Leistung | Betrag |
15.03.2023 | Schriftsatz / Antrag | 132,30 |
| Einheitssatz 50 % | 66,15 |
| Streitgenossenzuschlag 15 % | 29,77 |
| Verbindungsgebühr 25 % | 57,06 |
| Zuschlag 15 % | 42,79 |
| Zuschlag AHK 27,0 % | 88,57 |
| ERV-Kosten | 5,21 |
| 421,85 |
Leistungen auf abgerechnet setzen
Durch die Option Leistungen auf abgerechnet setzen kann das Füllen oder Nicht-Füllen des Feldes abgerechnet am gesteuert werden.
Diese Option hängt zusammen mit der Option Offenen Posten erzeugen.
Wenn man einen Akt abrechnet und einen offenen Posten erzeugt (Option Offenen Posten erzeugen = Ja), dann werden normalerweise die Aktinhalte (Leistungen, Zahlungen) auf abgerechnet gesetzt (das Feld abgerechnet am wird gefüllt).
Die Standardeinstellungen sind wie folgt:
Wenn Offenen Posten erzeugen = Ja
Bei Barauslagenabrechnung: Leistungen auf abgerechnet setzen = Nein
Bei allen anderen Abrechnungsarten: Leistungen auf abgerechnet setzen = JaWenn Offenen Posten erzeugen = Nein
Leistungen auf abgerechnet setzen = Nein
Auswirkungen der beiden Optionen im Detail:
Option Offenen Posten erzeugen | Option Leistungen abgerechnet setzen | Option Leistungen abgerechnet setzen |
Ja | Honorarnote + OP wird erzeugt | Honorarnote + OP wird erzeugt |
Nein | Nur Honorarnote, kein OP Akontozahlungen werden in die Honorarnote aufgenommen, im Akonto-OP passiert aber nichts. Zahlungen Schuldner werden in die Honorarnote aufgenommen, aber das Abrechnungsdatum wird aber nicht gesetzt. | Nur Honorarnote, kein OP |
Es ist ungewöhnlich, wenn man die Option Offenen Posten erzeugen = Nein und Verrechnung / Leistungen auf abgerechnet setzen = Ja einstellt. Es fehlt der OP, daher kann man die Aktion nur mehr manuell rückgängig machen. Es warnt eine Meldung:
Achtung: Diese Abrechnung erstellt keinen Offenen Posten. Dennoch werden alle Leistungen auf abgerechnet gesetzt. Rückgängig machen ist nur manuell möglich. OK / Abbrechen
Akonti am Ende abziehen
Bei einem Klienten ohne Vorsteuerabzugsberechtigung ist es oft gewünscht, die Akontozahlungen erst am Ende der Honorarnote abzuziehen. Allerdings wird dann die USt zu hoch ausgewiesen. Siehe dazu Akonto in Honorarnoten.
Barauslagen unterdrücken (Alle)
In diesem Feld kann man (mit Strichpunkt getrennt) Barauslagen-Kürzel eingeben, die dann nicht in die Kostennote aufgenommen werden. Mit der Schaltfläche Alle kann man alle vorhandenen Barauslagenkürzel übernehmen.
Man kann auch die Liste öffnen und die Checkboxen wählen. In dieser Liste kann man mit Umschalt+Mausklick die Selektierung aller Checkboxen umkehren.
Es kann auch der Text "alle" - ohne Anführungszeichen - eingegeben werden. Damit werden alle Barauslagen ausgeschlossen.
Der Barauslagenfilter wirkt vor jeder anderen (Barauslagen betreffenden) Logik. Dazu zwei Beispiele:
Wenn man die Barauslage ERV-Kosten unterdrückt, dann werden sie nicht mitgerechnet, auch wenn sie in der Honorarnote in den Verdienst inkludiert werden.
Wenn man Porti nicht unterdrückt, dann kann es sehr wohl sein, dass eine andere Programmlogik die Porti trotzdem ausschließt. ZB die Logik, die bereits abgerechnete Leistungen ausnimmt oder die Logik, die bei einer Einheitssatzkostennote nur gerichtlich bestimmbare Barauslagen aus Hauptleistungen zum Zug kommen lässt.
Der Barauslagenfilter hat nichts damit zu tun, ob eine Barauslage gerichtlich ansprechbar ist oder nicht bzw. ob sie USt-frei oder USt-pflichtig ist.
Ordner auswählen
Wenn in der Aktenverwaltung Ordner verwendet und die Leistungen dort abgelegt werden, siehe Ordner in der Aktenverwaltung, dann kann in diesem Feld die Abrechnung auf bestimmte Ordner beschränkt werden.
Wenn das Feld Ordner auswählen leer ist, dann werden alle Leistungen ausgewählt.
Wenn Ordner ausgewählt werden, dann werden nur die Leistungen der selektierten Ordner ausgewählt. Aus Vorsichtsgründen werden auch alle Leistungen allenfalls darunter liegender Unterordner inkludiert.
Auch aus der Aktenverwaltung kann ein Ordner selektiv abgerechnet werden. Wenn ein Unterordner markiert ist, kommt folgende Meldung:
Die Honorarnote wird nur über die Aktinhalte dieses Ordners erstellt. Sie können die Ordner im Reiter Verrechnung auswählen.
Es werden auch alle Leistungen allenfalls darunter liegender Unterordner inkludiert.
Die Meldung kommt nicht, wenn die Ordner Hauptordner, Gesamt, Verlinkt selektiert sind, weil dann alle Leistungen inkludiert werden.
Andere Selektionen (Datum, interne Leistungen, Abgerechnete Leistungen, nur markierte Leistungen) wirken immer zusätzlich.
Bei Auswahl mehrerer Akten ist das Feld Ordner auswählen inaktiv. In diesem Fall kann man nicht auf bestimmte Ordner einschränken. Auch dann nicht, wenn in jedem der Akten der Ordner vorhanden wäre.
Hinweise:
Es ist nicht möglich, nur den Hauptordner zu selektieren und abzurechnen. Wahl des Hauptordners bedeutet, es werden alle Leistungen abgerechnet.
Bei einer Beschlussnote und der Periodenabrechnung wird das Feld Ordner auswählen geleert und disabled. Beschlussnote druckt nur Titel und die können nur im Hauptordner sein. Periodenabrechnung rechnet mehrere Akten ab und dann funktionieren Unterordner nicht.
Bei einer Gerichtskostennote unterstützt die Vorlage keine Ordnergliederung.
Schuldnerzahlungen befinden sich immer im Hauptordner. Bei der Abrechnung eines Ordners werden folglich Schuldnerzahlungen nicht aufgenommen. Damit Schuldnerzahlungen aufgenommen werden, muss man den Gesamtakt abrechnen.
Der OP wird im ausgewählten Ordner abgelegt. Wenn mehrere gewählt sind, wird er im Hauptordner abgelegt. Wenn man sich im Ordner "Gesamt" (Hauptordner) befindet, werden die Systemeinstellungen "strukturiert ablegen" berücksichtigt.
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