8.3.5 Schuldnerzahlung in Honorarnoten

In einer Honorarnote werden die gesamten erbrachten Leistungen und Barauslagen ausgewiesen, unabhängig von bereits erfolgten Zahlungen des Schuldners. Die Zahlungen des Schuldners werden aber in einer Summe am Ende der Honorarnote abgezogen. Der Klient muss nur den verringerten Endbetrag zahlen.

Honorar

90,00

Barauslagen USt-pflichtig

10,00

Zwischensumme

100,00

20 % Umsatzsteuer

20,00

Zwischensumme

120,00

Barauslagen USt-frei

40,00

Zwischensumme

160,00

abzüglich Schuldnerzahlungen

-50,00

Gesamtsumme

110,00

Standardmäßig werden die Schuldnerzahlungen exklusive enthaltene Zinsen aus Kosten abgezogen. Siehe dazu Honorarmanager Einstellungen Verrechnung, Option "Zinsen aus Kosten".

Obwohl Schuldnerzahlungen auf Kosten beim Eingang als USt-pflichtige / USt-freie Erlöse und Durchlaufer getrennt gebucht werden, wird eine Schuldnerzahlung in einer Honorarnote nicht in USt-pflichtige und USt-freie Teile aufgetrennt, sondern immer erst am Ende abgezogen - dies ist ein Unterschied zu Akontozahlungen..

Anmerkung:
Wenn man im Honorarmanager die Option Verrechnung / Akonti am Ende abziehen mit gedrückter Strg-Taste anklickt, wird diese Option in einen dritten Zustand (grau) geschalten. Dann werden die Schuldnerzahlungen aufgeteilt in einen USt-pflichtigen und USt-freien Teil abgezogen, so wie das bei Akontozahlungen immer geschieht.

Beispiel:

Kostensumme

100,00

abzüglich Zahlungen von Schuldner (netto)
(brutto 30,00)

-25,00

20 % Umsatzsteuer von 75,00

15,00

Zwischensumme

90,00

Ustfreie Barauslagen

40,00

abzüglich Zahlungen des Schuldners

-20,00

Gesamtsumme

110,00

Hinweis: Dies war bis 12/2008 das Standardverhalten. Herr Dr. Hämmerle hat eine Korrektur mit folgender Begründung veranlasst: Der getrennte Abzug der Schuldnerzahlung hat für den Klienten einen Nachteil. Im obigen Beispiel werden nur 15 an Vorsteuer ausgewiesen statt 20. Der Klient braucht aber eine Rechnung über die gesamte Vorsteuer von 20 ohne Abzug der Schuldnerzahlungen, damit er die gesamte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen kann.

Der Gegner hat nach dem Einführungsgesetz zum Umsatzsteuergesetz einen Refundierungsanspruch für die Umsatzsteuer, die er aus dem Urteil an den Klienten (bzw. seinen Anwalt) zahlt. Der Gegner kann daher beim Klienten 5 an Umsatzsteuer zurückfordern. Viele Gegner machen das nicht und dem Klient bleibt ein Vorteil.

In der Honorarnote kann folgende Buchungsinformation angedruckt werden:

Buchungsinformation
In den Akonto- und Schuldnerzahlungen ist USt. enthalten.
Mit Berücksichtigung dieser Zahlungen ergeben sich folgende Endbeträge:

Betrag USt-pflichtig

75,00

20 % Umsatzsteuer

15,00

Zwischensumme

90,00

Betrag USt-frei

20,00

Gesamtsumme

110,00

In der Honorarnote wurden Zahlungen des Schuldners berücksichtigt, die USt. enthalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Art. XII Abs. 3 Einführungsgesetz zum Umsatzsteuergesetz) hat der Gegner das Recht, die Umsatzsteuer aus seiner Zahlung zurückzufordern. Der Betrag ist unter der Überschrift "Berücksichtigte Schuldnerzahlungen" ausgewiesen. Sie können diesen Betrag als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
...

Berücksichtigte Schuldnerzahlungen

Datum

Art

darin USt

Betrag

inkl. Zinsen

17.01.2012

Schuldnerzahlung inkl. USt.

5,00

30,00

30,00

17.01.2012

Schuldnerzahlung USt-frei

 

20,00

20,00

5,00

50,00

50,00

Hinweise zur Buchungsinformation:

  1. Ein vorsteuerabzugsberechtigter Rechnungsempfänger muss die Beträge aus der Buchungsinformation buchen. Die Rechnungsbeträge sind USt-richtig um Klientenakonti und Schuldnerzahlungen vermindert.

  2. Für Akontozahlungen ist das klar. Dafür gibt es ja bereits eine Rechnung über die Akontoanforderung (mit Rechnungsnummer), in der die USt ausgewiesen ist. Ein doppelter USt-Ausweis in der Akontoanforderung und in der Endrechnung wird vermieden.

  3. Bei Schuldnerzahlungen ist es komplizierter:

  4. Schuldnerzahlungen werden in der Rechnung am Ende brutto abgezogen, damit der Klient einen USt-Ausweis in voller Höhe hat und die gesamte Vorsteuer geltend machen kann. Als Aufwand buchen kann er allerdings nur die um die Schuldnerzahlung verminderten Beträge.

  5. Im Beispiel oben bucht der Klient: Aufwand USt-pflichtig brutto 90, Vorsteuer 15 und Aufwand USt-frei 20 | Bank.

  6. Zusätzlich kann sich der Klient weitere 5 an Vorsteuer holen. Die Buchung ist Vorsteuer | Verbindlichkeiten. Auf dem Konto Verbindlichkeiten wartet das Geld bis es der Schuldner zurückfordert (EinführungsG zum UStG) oder, wenn er das nicht tut, bis es auf außerordentliche Erlöse umgebucht wird.

  7. Die Buchungsinformation wird angedruckt, wenn in einer Honorarnote Zahlungen des Schuldners abgezogen werden und in diesen Zahlungen Umsatzsteuer enthalten ist und die Honorarnote einen Endbetrag ungleich 0 ausweist.

Auch der Stoppcode #606a# : Buchungsinformation gibt eine Buchungsinformation aus.

Welche Schuldnerzahlungen werden abgezogen:
Die Zahlungen des Schuldners (auf Verdienst/Kosten-Bestandteile) ergeben sich aus dem Aktinhalt Zahlung (Schuldner), und zwar aus den Feldern Verdienst, Barauslagen USt-pflichtig, Barauslagen USt-frei, Rückerstattung.

Auch der Inhalt des Feldes Rückerstattung wird abgezogen. Üblicherweise ist der Ablauf so: Der Klient zahlt ein Akonto (zB für PG). Der Schuldner zahlt die Kosten. Im Rahmen des Zahlungseingangs wird das erliegende Akonto an den Klienten zurücküberwiesen, die Zahlung des Schuldners bleibt in der Kanzlei und deckt die Kosten. Das Akonto ist zurücküberwiesen und scheint in der Honorarnote nicht mehr auf. Folglich muss die Schuldnerzahlung inklusive dem rückerstatteten Teil in der Honorarnote berücksichtigt werden.

Es werden alle Zahlungen des Schuldners herangezogen, die noch in keiner Honorarnote berücksichtigt wurden, d.h. bei denen das Feld abgerechnet am leer ist. Wenn allerdings die Option abgerechnete Leistungen aufnehmen aktiviert wird, werden alle Zahlungen des Schuldners berücksichtigt.

Allerdings wird u.U. nicht die gesamte Zahlung des Schuldners abgezogen. Es gibt zwei Einschränkungen:

1. Der Schuldner hat die Kosten inkl. der Zinsen aus Kosten gezahlt. In einer Honorarnote werden aber immer nur die Leistungen ohne Zinsen aus Kosten verrechnet.

Aus diesem Grunde zieht ADVOKAT auch nicht die gesamte Schuldnerzahlung ab, sondern nur den Teil exklusive Zinsen.

2. In einem Titel gibt es das Feld Barauslagen Klient. Das Feld dient dazu Barauslagen oder Leistungen, die nicht von der Kanzlei erbracht wurden, einzugeben. Der Schuldner muss diese Beträge selbstverständlich zahlen. Bei einem Zahlungseingang werden sie sofort als Fremdgeld weiter geleitet (rückerstattet).

In einer anschließenden Honorarnote werden diese Barauslagen-Klient-Beträge in keiner Leistung vorkommen, weil es sich nicht um Leistungen der Kanzlei handelt. Folglich dürfen die Zahlungen des Schuldners nicht vollständig in der Honorarnote abgezogen werden. Aus den Zahlungen des Schuldners werden daher für Barauslagen-Klient verwendeten Teile herausgerechnet.

Schuldnerzahlungen im offenen Posten:
Der offene Posten (Reiter OP-Details) wird für USt-pflichtige und USt-freie Beträge in der Höhe erstellt, wie sich die Beträge nach dem Abzug der Schuldnerzahlung aufgeteilt in USt-pflichtige und USt-frei Beträge ergeben.

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