8.3.7 Rechnung an Rechtsschutzversicherung (USt-Rechnung)
Rechtsschutzversicherungen ersetzen dem Klienten regelmäßig nur den Nettobetrag einer anwaltlichen Rechnung, oftmals muss der Klient zusätzlich einen Selbstbehalt übernehmen. Wie wird dieser Fall abgewickelt? Es gibt drei Lösungen:
Lösung 1:
a) Klient ist vorsteuerabzugsberechtigt:
Die Rechtsschutzversicherung bekommt keine Rechnung, sondern nur eine Leistungsaufstellung. Sie erstellen keinen offenen Posten. Eventuell können Sie eine Akontoanforderung eingeben. Achten Sie auf die richtige Aufteilung der Beträge in den Feldern USt-frei und USt-pflichtig.
Die Versicherung zahlt die Kosten, jedoch ohne USt. Sie geben den Zahlungseingang als Akonto mit den Teilen Barauslagen USt-frei und Verdienst brutto ein.
Hinweis: Vom Verdienstteil führen Sie die anteilige USt ab, denn einen Honorareingang ohne USt gibt es dem Finanzamt gegenüber nicht.
Die eigentliche Rechnung (mit Rechnungsnummer und USt-Ausweis) erhält der Klient. Sie rechnen den Akt nach der Zahlung der Versicherung gegenüber dem Klienten ab (mit der Option Aufnehmen von Akonti an RA und Akonti am Ende abziehen). Es wird ein offener Posten mit Rechnungsnummer erzeugt. Im Endeffekt erhält also auch der Klient eine Abrechnung aller Leistungen mit Ausweis der vollen USt und mit Abzug der Anzahlung von der Versicherung.
b) Klient ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt:
Die Rechtsschutzversicherung erhält eine "ganz normale" Rechnung.
Lösung 2:
Die Versicherung erhält eine Rechnung und der Klient erhält eine Rechnung. Es gibt zwei offene Posten mit Rechnungsnummern.
Vorgangsweise: Sie rechnen der Versicherung gegenüber alle Leistungen ab. Allerdings wählen Sie die Option Generelle USt = 0 % und Abrechnung speichern. Sie erstellen eine Rechnung mit Rechnungsnummer und einen offenen Posten. Die Leistungen werden als abgerechnet gekennzeichnet.
Die Versicherung zahlt die Rechnung. Sie buchen den Zahlungseingang auf den offenen Posten.
Nach der Zahlung der Versicherung rechnen Sie den Akt noch einmal gegenüber dem Klienten ab, diesmal mit USt = 20 % und mit der Option abgerechnete Leistungen aufnehmen. Es wird ein zweiter offener Posten mit Rechnungsnummer erzeugt. Im Endeffekt erhält also auch der Klient eine Abrechnung aller Leistungen, aber mit Abzug der Anzahlung von der Versicherung.
Hinweis: Diese Lösung ist nicht geeignet, wenn Sie die Verbindung von Aktenverwaltung und Buchhaltung verwenden, weil ADVOKAT den Zahlungseingang über 0 % USt als Auslandserlös betrachten würde. Die USt-VA wäre falsch. Außerdem darf eine bilanzierende Kanzlei keinesfalls die Option abgerechnete Leistungen aufnehmen verwenden. Bei dieser Lösung müssen Sie also die Verbuchung händisch vornehmen.
Lösung 3:
Die Kanzlei schreibt eine "normale" Rechnung an den Klienten in voller Höhe und mit Umsatzsteuer, zB 1.000 Verdienst + 200 USt.
Die Rechnung geht:
a) an die Versicherung mit dem Beiblatt, dass sie nur den Nettobetrag (abzüglich Selbstbehalt) bezahlen soll und
b) an den Klienten mit dem Beiblatt, dass er nur die Umsatzsteuer (und den Selbstbehalt) bezahlen soll.
Wenn die Zahlung der Versicherung einlangt, dann wird der Betrag von 1.000 als USt-pflichtige Einnahme verbucht, also 1.000 und darin enthalten 20 % USt. Wenn die Zahlung des Klienten einlangt, dann wird der Betrag von 200 als USt-pflichtige Einnahme verbucht, also 200 und darin enthalten 20 % USt. Wir empfehlen also zwei USt-pflichtige Zahlungseingänge zu buchen und nicht in eine "Nettobuchung" und eine "USt-Buchung" zu trennen, denn einen Honorareingang ohne USt gibt es dem Finanzamt gegenüber nicht. Die Versicherung zahlt für den Klient.
Wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Versicherung den verrechneten Betrag doch nicht zur Gänze übernimmt, dann muss ev. die Rechnung storniert und neu ausgestellt werden.
Hinweise:
ADVOKAT könnte zwar in der Buchhaltung auch eine reine USt-Buchung machen:
a) Klientenzahlung: Konto 2800 gegen Konto 3500 mit EUR 200,00, USt = 20%
b) Versicherungszahlung: Konto 2800 gegen Konto 4000 mit EUR 1.000,00, USt = 0%
Diese Variante ist allerdings händisch zu buchen und wird von der Verbindung Aktenverwaltung-Buchhaltung nicht unterstützt.
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