19.1.96 Stoppcode #051# : Bemessungsgrundlage für Kostenbestimmung
Für einen bestimmten Akt wird der Bemessungsgrundlagenblock für Kostenbestimmungen (im Exekutionsverfahren) mit Zinsen bis zum aktuellen Datum ermittelt.
Der Stoppcode hat folgenden Aufbau:
Bemessungsgrundlage: | Anmerkungen (2) |
Anmerkungen:
(1) Wird angedruckt, wenn die Summe der Hauptforderungen größer Null ist oder im Feld Bemessung in der Betreibung ein Wert größer Null eingegeben wurde.
Primär wird der Betrag im Feld Bemessung herangezogen. Damit ist es möglich, bei fortsetzenden Exekutionsanträgen unabhängig von weiterlaufenden Zinsen oder Einschränkungen für eine gleichbleibende Bemessungsgrundlage zu sorgen.
Wenn der Betrag im Feld Bemessung Null ist, wird die Summe der Hauptforderungen herangezogen. Dies ist bei Einleitung des Exekutionsverfahrens der Fall, wenn die Bemessungsgrundlage vom Programm aus den Hauptforderungen berechnet werden soll.
Wenn auch keine Hauptforderungen existieren, wird die Zeile unterdrückt. Folglich ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die Kosten aus den Nebenforderungen, Zinsen und Kosten.
(2) Summe der Hauptforderungen
(3) Summe der Nebenforderungen. Addiert werden weiters Forderungen vom Typ "Zinsenbetrag"
(4) Zinsen + allfällige USt aus den Zinsen bis heute
bei Stoppcode #046#: Zinsen + allfällige USt aus den Zinsen bis Todesdatum
bei Stoppcode #046a#: Zinsen + allfällige USt aus den Zinsen bis Insolvenzdatum
(5) Summe bisher gerichtlich bestimmter Kosten aus Titeln
(6) Summe von Zinsen nach § 54a ZPO aus Kosten, soweit im Titel das Feld Zinsen nach § 54a ZPO angekreuzt ist. Es werden 4 % Zinsen seit dem Beschlussdatum gerechnet.
(7) Summe der obigen Beträge außer der Zeile "für Kosten"
Hinweis:
Wenn im Feld gegen wen im Titel auf gestimmte Gegner eingeschränkt wird, und eine Betreibung wird nur gegen diese durchgeführt, werden auch die Kosten auf diese Gegner eingeschränkt.
Bemerkung:
Der Stoppcode ist in eine Word-Tabelle eingebettet. Für das Währungszeichen ist ein linksbündiger Tabstopp erforderlich, für die Beträge ein rechtsbündiger Tabstopp.
Verwendung:
Bei den meisten Eingaben im Exekutionsverfahren.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx