19.1.168 Stoppcode #111# : Pauschalgebühren des letzten Antrags
Dieser Stoppcode gibt den Betrag der Pauschalgebühr (und Eintragungsgebühr) wieder.
Fall 1:
Der Stoppcode #111# ist im Dokument EINZUG.rtf enthalten. Das Dokument EINZUG.rtf wird seinerseits in viele Schriftsätze übernommen. Damit weiß das Gericht, wieviel an Gerichtsgebühren eingezogen werden dürfen. Dies sieht im Ergebnis zB so aus:
AEV #024#
#111#
wird ersetzt durch:
AEV Girokonto-Nummer 24000344
€ 79,00
Programmtechnisch: Ist im Dokument der Stoppcode #111# und ein Kostenverzeichnis (zB Stoppcodes #036#, #052#, #056#, #109#) enthalten, dann ist der #111# die Summe aus Pauschalgebühr, Vollzugsgebühr und Eintragungsgebühr der aktuellen Betreibung.
Wenn im Aktenstamm im Feld Gerichtsgebühren "Gebührenbefreiung" steht, liefert der Stoppcode den Text "gebührenfrei". Hinzugefügt wird eine allfällige Vollzugsgebühr.
Fall 2:
Der Stoppcode #111# kommt außerdem in zwei Schreiben an den Klienten mit der Bitte um Erstattung der Pauschalgebühren vor (5SIKKPG und 5SIKEPG).
Programmtechnisch: Ist im Dokument der Stoppcode #111# und kein Kostenverzeichnis enthalten, dann ist der #111# die Summe aus Pauschalgebühr und Eintragungsgebühr aus der jüngsten Leistung zum Akt, in dem eine Pauschalgebühr verzeichnet ist.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx