6.1 Arten von Zahlungseingängen
ADVOKAT kennt mehrere Arten von Zahlungseingängen. Alle Zahlungseingänge werden mit dem Fenster Zahlungseingang erfasst:
1. Akonto
Akontozahlungen erzeugen einen Offenen Posten vom Typ "Akonto" Das Akonto wird gewidmet auf Durchlaufer / USt-freie Barauslagen / USt-pflichtige Barauslagen oder Verdienst. Die Unterscheidung von USt-pflichtigen und USt-freien Teilen ist bereits für die Honorarabrechnung relevant. Die Unterscheidung von USt-freien Teilen und Durchlaufern ist zusätzlich für die Buchhaltung relevant.
Akontozahlungen spielen im Zusammenhang mit einer Schuldnerzahlung insofern eine Rolle, als sie – bei Abdeckung der Kosten durch den Gegner – zur Rückerstattung an den Akonto-Einzahler vorgeschlagen werden.
2. Honorareingang
Honorareingänge werden auf Offene Posten vom Typ "Honorar" verbucht und vermindern den offenen Rechnungsbetrag.
3. Zahlung Schuldner an Anwalt
Damit werden alle Geldeingänge von der gegnerischen Seite erfasst, die beim Rechtsanwalt eingehen und auf Schuldbestandteile angerechnet werden. Sie können vom Gegner, Drittschuldner oder Gericht infolge von freiwilligen Zahlungen oder Exekutionsmaßnahmen stammen.
Die Eingänge werden entweder zur Deckung der anwaltlichen Kosten einbehalten oder als Fremdgeld an den Klienten weiterüberwiesen.
4. Zahlung Schuldner an Klient
Damit werden dieselben Fälle abgedeckt, wie bei der Zahlung "Schuldner an Anwalt", nur dass die Zahlung direkt beim Klienten einlangt. Dadurch ergeben sich andere Folgen für die Fremdgeldverwaltung.
6. Treuhandgeld
Damit werden Fremdgeldzahlungen einer Partei an eine andere erfasst, die über den Rechtsanwalt laufen und in der Fremdgeldverwaltung aufscheinen sollen. Auf diese Weise sind die Zahlungen einer Treuhandschaft auch im Akt gespeichert.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx