6.3 Zahlung Schuldner
Der Programmteil Zahlung Schuldner dient zur Erfassung von Zahlungen auf Kapitalforderungen und -zinsen, sowie auf Kosten (Verdienst und Barauslagen). Diese Zahlungen können einlangen
vom Schuldner
vom Drittschuldner
vom Gericht (Vollstrecker)
Sie können einlangen
beim Rechtsanwalt
beim Klienten oder Auftraggeber
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