6.3.8 Zahlung Schuldner - Aufteilungsschema
A) Individuelle Aufteilung
"Individuelle Aufteilung" ist ein Aufteilungsvorschlag, der den Rechtsanwalt bevorzugt. Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge:
gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-frei und Durchlaufer (soweit nicht bevorschusst)
gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-pflichtig (soweit nicht bevorschusst)
Verdienst (soweit nicht bevorschusst)
Barauslagen Klient
bevorschusste USt-freie Barauslagen
bevorschusste USt-pflichtige Barauslagen
bevorschusster Verdienst
Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
Kapital, in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)
Keine automatische Aufteilung erfolgt auf:
gerichtlich bestimmbare Leistungen
Mahn-Leistungen
Bei Überzahlungen kann es einen Meldung geben:
Restbetrag in Höhe xx auf 'Überzahlung' buchen? Ja/Nein.
Anmerkungen:
"gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-frei" ist das Feld Barauslagen USt-frei des Aktinhalt Titel
"gerichtlich bestimmte Durchlaufer" ist das Feld Durchlaufer
"soweit nicht bevorschusst" bedeutet: es werden (in diesem Schritt) nur Kosten bezahlt, die nicht durch Akonti gedeckt sind
"bevorschusst bedeutet: durch Akontozahlungen gedeckte Kosten; diese werden zur Rückerstattung vorgeschlagen (negativer Betrag)
Bei Kapital und Zinsen kann sich die Reihenfolge umdrehen, siehe Sonderfall Aufteilung auf Kapital und Zinsen bei Restzahlung
Siehe auch Besonderheiten bei Anteilforderung
B. Aufteilung ABGB
Nach § 1416 ABGB ist von mehreren Kapitalien, auf dasjenige zuerst anzurechnen, "welches schuldig zu bleiben dem Schuldner am meisten beschwerlich fällt". Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
Kapital in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)
Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge wie bei "Aufteilung individuell"
C. Aufteilung EO
Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge wie bei "Aufteilung individuell"
Kapital in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)
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