12.3.19.2 WE Änderung (Mindestanteile/Objektbezeichnung)

Der Subtyp "Änderung" enthält die für die Eintragung der Änderung von Wohnungseigentum benötigten Elemente.

Folgende Geschäftsregeln gelten bei diesem Subtyp:
GR-1172: Im Antrag darf nur ein Begehren vom Typ "Wohnungseigentum-Änderung" vorkommen.
GR-1173: Im Antrag darf ein Begehren vom Typ "Wohnungseigentum-Begründung" und vom Typ "Wohnungseigentum-Änderung" nur mit gleicher KG/EZ vorkommen.
GR-1177: Im Antrag mit einem Begehren vom Typ Wohnungseigentum-Änderung darf kein Begehren vom Typ Eigentumsrecht-Eintragung in gleicher KG/EZ vorkommen.
GR-1180: Im Antrag mit einem Begehren vom Typ "Wohnungseigentum-Begründung" darf kein Begehren vom Typ Umwandlung vorkommen.

Urkunden zum Begehren
Anzahl: 0..1000
Siehe Urkunden.

Einlage
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ).

Reiter Änderungszeile
Anzahl: 0..4000
In diesem Reiter werden die Daten der Änderung pro betroffener B-LNR bzw. Wohnungseigentumsobjekt festgelegt. Geändert werden können (auch beide zugleich).

Mindestanteil: Die Anteilsgröße der B-LNR wird auf den angegebenen Wert geändert.
Objektbezeichnung: Die bestehende Bezeichnung des Wohnungseigentumsobjekts wird durch die angegebene Bezeichnung ersetzt.

Abb. 322: Fenster "Änderungszeile"

Über "Hinzufügen" oder durch Doppelklick auf eine leere Zeile wird das Hintergrundfenster WO Eintrag geöffnet. Für jede zu ändernde B-LNR ist eine separate Zeile einzugeben.

Abb. 323: Fenster: "Wohnungseigentum - Eintrag" (WO Eintrag)

Reihung
Dieses Feld ist vorbefüllt und kann nicht abgeändert werden. Es zeigt die mit 1 beginnende und fortlaufend nummerierte Reihung der jeweiligen Zeile an.

Neue Objektbezeichnung
Hier ist die neue Objektbezeichnung des Wohnungseigentumsobjekts anzugeben, welche die bestehende ersetzt. zB "Wohnung 4", "Top1", "Stellplatz Top 1".
GR-1191i: Wird ausschließlich die Objektbezeichnung geändert, sollen nur die Elemente B-LNR, Literal und Objektbezeichnung angegeben werden.
GR-1193i: Werden sowohl die Objektbezeichnung als auch der Mindestanteil geändert, müssen die Elemente B-LNR, Literal, Objektbezeichnung und Mindestanteil angegeben werden.

Neuer Mindestanteil
Hier ist die neue Anteilsgröße (Mindestanteil) anzugeben, welche die bestehende ersetzt. zB 40/2067
GR-1192i: Wird ausschließlich der Mindestanteil geändert, sollen nur die Elemente B-LNR und Mindestanteil angegeben werden.
GR-1193i: Werden sowohl die Objektbezeichnung als auch der Mindestanteil geändert, müssen die Elemente B-LNR, Literal, Objektbezeichnung und Mindestanteil angegeben werden.
GR-1194i: Sobald ein Mindestanteil geändert wird, müssen alle B-LNR mit dazugehörigen Mindestanteilen der Einlage in der Tabelle angegeben werden.
GR-1190i: Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Änderung: Die Summe der Mindestanteile aller Zeilen der Tabelle muss 1/1 ergeben.
GR-1189i: Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung und Änderung: Die Summe der Mindestanteile beider Tabellen muss 1/1 ergeben.
GR-1195i: Antrag mit Begehren vom Typ Wohnungseigentum Begründung und Änderung: Wenn das Element NurLiegenschaftsTeilBetroffen angegeben ist, dürfen in der Änderung keine Mindestanteile angegeben werden.

Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.

B-LNR
Hier ist die B-LNR anzugeben, auf die sich die Änderung (Mindestanteilsänderung und/oder Objektbezeichnungsänderung) bezieht.

Literal
Das Literal muss angegeben werden, wenn eine Objektbezeichnung geändert werden soll. Dann ist genau das Literal anzuführen, unter dem die zu ändernde Objektbezeichnung eingetragen ist.

Gebühren
Siehe Eigentumsrecht Eintragung, Gebühren

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