12.3.23.2 Trennstücktabelle Durchführung
Der Vollzug des Teilungsplans im Grundbuch wird mit dem Begehren Grundstücksveränderung / Trennstücktabelle Durchführung beantragt.
Bei der Neuerfassung eines solchen Begehrens sucht ADVOKAT eine zuvor angeforderte Trennstücktabelle (XML-Datei) und liest die Daten ein. ADVOKAT sucht die Daten in einem ERV Rückverkehr mit der gleichen Aktenbezeichnung und zieht die neueste Trennstücktabelle heran. Daher ist die Aktenbezeichnung hier wichtig.
Wenn eine Trennstücktabelle gefunden wird, wird sie importiert. Eine Meldung weist darauf hin:
Die Trennstücktabelle vom <ERV RV Datum> wurde eingelesen.
Wenn keine Trennstücktabelle gefunden wird, kommt die Meldung:
Zum Akt XY kann keine Trennstücktabelle eingelesen werden.
Wenn bereits eine Trennstücktabelle im Begehren vorhanden ist, wird nichts mehr eingelesen.
Wenn mehrere Trennstücktabellen gefunden werden, wird unter dem Feld Aktion eine Liste angezeigt. Hinweis: Durch diese Funktion kann man nicht eine einmal importierte Trennstücktabelle durch eine andere ersetzen. In diesem Fall muss man das Begehren löschen und neu beginnen.
Einlage
Die Herkunftseinlage (KG), von der die Grundstücksveränderung ausgeht.
Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Grundstücksveränderung - Trennstücktabelle
Im Begehren Grundstücksveränderung / Trennstücktabelle Durchführung gibt es das Reiter Grundstückveränderung. Hier werden alle Einträge der Trennstücktabelle angezeigt. Die meisten Felder sind vorgegeben und nicht veränderbar.
Abb. 327: Fenster "Grundstücksveränderung - Trennstücktabelle"
Eine Ergänzung der Trennstücktabelle ist idR nur in den Feldern Zieleinlage notwendig. Diese Felder sind dann nicht durch den Vermesser vorbelegt, wenn Trennstücke in eine neue oder andere Einlagezahl aufgenommen werden. Zur Erfassung dieser Daten klicken Sie in der Trennstücktabelle auf eine Zeile und es öffnet sich das Fenster Trennstücktabelle - Eintrag:
Abb. 328: Fenster: "Trennstücktabelle - Eintrag"
In der Trennstücktabelle gibt es die Zeilen: NEU, ÄNDERUNG und LÖSCHUNG.
Mit NEU legt der Vermesser (im Falle einer Grundstücksteilung) zuerst eine neue, "leere" Ziel-Grundstücksnummer ohne Fläche an. Diese wird erst in einem zweiten Schritt durch eine ÄNDERUNG mit Trennflächen "gefüllt". Sie müssen die Zieleinlage angeben.
Mit ÄNDERUNG wird ein Trennstück aus einer bestehenden Quell-Grundstücksnummer in eine bestehende Ziel-Grundstücksnummer aufgenommen. Sie müssen die Zieleinlage angeben.
Mit LÖSCHUNG wird eine Grundstücksnummer, aus der alle Flächen entfernt wurden, gelöscht.
Komfortfunktion:
Durch die Aktionszeilen "Änderung" ergibt sich, welche Teilflächen (Trennstücke) der neu erzeugten Grundstücknummer zugeordnet werden. Dies geschieht, indem man in allen Zeilen "Änderung" die Zieleinlage einträgt.
Dies wurde so automatisiert, dass durch eine Eingabe in einer Zeile "Neu" in den Feldern
Bezug auf
KG, EZ
Anderes Begehren
Grundstücksreferenz
automatisch in alle Zeilen "Änderung", bei denen das Feld "Ziel-Grundstücksnummer" übereinstimmt, das übernommen wird, was in der Zeile "Neu" eingegeben wird. Die Meldung weist darauf hin:
Neue Zieleinlage wurde eingetragen. OK
Dies geschieht auch, wenn die Zeile "Änderung" bereits gefüllt ist. Es wird somit alles überschrieben. Meldung:
Neue Zieleinlage wurde eingetragen. Bereits vorhandene Zieleinlage wurde überschrieben. OK
Die Eingabe muss somit nur mehr einmal pro Zeile "Neu" erfasst werden; die zugehörigen Zeilen "Änderung" werden automatisch aktualisiert.
Im Rang: TZ
Wenn die Abschreibung des Trennstücks im Rang einer beabsichtigten Veräußerung vorzunehmen ist, dann ist hier die Tagebuchzahl (TZ/Jahr) der Rangordnung anzugeben.
Gebühren
Siehe Eigentumsrecht Eintragung, Gebühren
Vorgangsnummer
Siehe Eigentumsrecht. In diesem Feld können bis zu 20 Vorgangsnummern eingegeben werden. Mehrere VGN sind mit Beistrich, Strichpunkt zu trennen. Wenn man das Feld öffnet (Pfeil-runter), dann öffnet sich ein Fenster, in dem man die VGN auch mit Zeilenschaltung getrennt eingeben kann.
Urkunden
Siehe Urkunden.
Bezug auf Einlage
Die Zieleinlage (KG und EZ), in die das Grundstück (Trennstück) kommt.
Tipp aus der Praxis: Bei einem Grundbuchsantrag wurden Grundstücke im Eigenbesitz geteilt. In der Trennstücktabelle wurde in einem konkreten Fall aber keine Zuordnung der neu aufgestellten Grundstücke durchgeführt, weil erwartet wurde, dass diese Zuordnung automatisch erfolgt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch bei der Teilung von Grundstücken im Eigenbesitz ist eine EZ-Zuordnung der neu entstehenden Grundstücke (Feld Zieleinlage).
Bezug auf anderes Begehren
Die Zieleinlage (KG und EZ), in die das Grundstück (Trennstück) kommt, existiert noch nicht, wird aber durch ein anderes Begehren angelegt (Sonstiges / Neue Einlage). Sie beziehen sich auf dieses Begehren.
Bezug auf Grundstücksreferenz
Die Zieleinlage (KG und EZ), in die das Grundstück (Trennstück) kommt, existiert noch nicht und wird auch nicht im selben Antrag durch ein anderes Begehren angelegt. Aber Sie kennen zumindest ein Grundstück, das in der neuen EZ liegen wird; dann können Sie die Ziel-Einlage über diese Grundstücksnummer identifizieren. Dieser Fall wird selten auftreten.
Quelleinlage bearbeiten
In seltenen Fällen muss man die Quell-Grundstücknummer bearbeiten. Dazu gibt es die Funktion Befehle / Quelleinlage bearbeiten.
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