4.3.3 Leistung gerichtlich bestimmen (Titel)
Wenn eine bereits eingegebene Leistung gerichtlich bestimmt wird, wird im Akt ein Titel eingetragen. Es kann entweder eine einzelne Leistung gerichtlich bestimmt (Zahlungsbefehl, Vollzugskosten) werden oder mehrere Leistungen auf einmal (Urteil, etc.).
Eine Leistung gerichtlich bestimmen:
Stellen Sie den Cursor (Balken) in der Aktinhaltsliste auf die Leistung und wählen Sie Bearbeiten / Leistung -> Titel oder Strg+T. Es öffnet sich das Fenster Titel, in das Sie die Titeldaten eintragen. Verdienst und Barauslagen werden aus der Leistung übernommen. Wenn weniger als beantragt gerichtlich zugesprochen wurde, müssen Sie die Beträge reduzieren.
Alternative:
Wählen Sie direkt im Fenster Leistung den Menüpunkt Befehle / Leistung -> Titel oder Strg + T. Das Fenster Leistung wird geschlossen und sofort das Fenster Titel geöffnet.
Mehrere Leistungen gerichtlich bestimmen:
Markieren Sie die betroffenen Leistungen in der Aktinhaltsliste. Markieren und Entmarkieren können Sie mit Strg+Leertaste oder mit Strg+linke Maustaste.
Beim Kopieren einer Leistung auf einen Titel werden folgende Daten vorgeschlagen:
Barauslagen USt-frei, nur gerichtlich ansprechbare -> Feld Barauslagen USt-frei
Barauslagen USt-pflichtig, nur gerichtlich ansprechbare -> Feld Barauslagen USt-pflichtig
Das Feld USt; verschiedene USt-Sätze werden vernachlässigt. Es wird der höchste USt-Satz genommen.
Verdienst inkl. Zuschläge (ES, SG, VG, Zu) -> Feld Verdienst+ES
Wenn mehrere Leistungen in einem gerichtlich bestimmt werden, schlägt ADVOKAT die entsprechenden Summen vor.
Bei jeder Leistung, die in einen Titel kopiert wird, wird das Feld Kostenentscheidung in der Leistung gefüllt, und zwar wie folgt:
nichts (null) wird bestimmt: A = Abgewiesen
ein Teilbetrag wird bestimmt: T = Teilzugesprochen
der gesamte Betrag wird bestimmt: Z = Zugesprochen
In der Aktinhaltsliste erscheint bei jeder Leistung, bei der eine Kostenentscheidung ergangen ist, der Text "Leistung§", also gerichtlich bestimmt.
Wenn man beim Umwandeln einer oder mehrerer Leistungen in einen Titel höhere Beträge eingibt, als in den Leistungen stehen, kommt eine Meldung:
'Zugesprochen' überschreitet errechneten Betrag. Trotzdem speichern? Ja/Nein.
Es können nur Leistungen in einen Titel kopiert werden, bei denen das Feld Kostenentscheidung leer ist.
Ausnahme: Quasititel
Wenn eine Zahlung auf eine gerichtlich noch nicht bestimmte Leistung angerechnet wird, bildet ADVOKAT einen sogenannten "Quasititel". Eine solche Leistung scheint in der Aktinhaltsliste mit "Leistung ?" auf; im Feld Kostenentscheidung dieser Leistung steht der Text "Schuldnerzahlung". Praktisch heißt das Fragezeichen, die Leistung ist noch nicht gerichtlich bestimmt, es wird dem Schuldner gegenüber aber so verfahren, als ob der Titel bereits vorhanden wäre. Zu einer "Leistung ?" gehört auch immer ein "Titel ?".
Auch zu einer solchen ?-Leistung kann mit Strg+T ein Titel erfasst werden. (Markieren mehrerer Leistungen funktioniert in diesem Falle nicht.). Alternativ kann man auch den Quasititel öffnen und die Daten nacherfassen. Die Meldung "Auf diese Leistung wurde bereits eine Schuldnerzahlung angerechnet. Bitte tragen Sie den Titel ein." weist auf die Besonderheiten hin.
Achtung: In dem Quasititel sind nur mehr die durch Zahlung verminderten Beträge enthalten. Dies führt zu einem Problem, wenn nach der Zahlung der Titel einlangt und in diesem nicht alles zugesprochen wird. Wenn man jetzt den zugesprochenen Betrag eingibt, ist die Schuldnerabrechnung fehlerhaft.
Siehe Zahlung auf nicht gerichtlich bestimmte Leistungen (sog. "Quasititel").
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