6.6.1 Schuldnerabrechnung Einführung
Im ADVOKAT Akt wird eine Forderung mit dem aktuell offenen Betrag und Zinsenlauf angezeigt.
Bei einer Zahlung (einer Kapitalisierung von Zinsen) wird die Forderung geändert. Die Aktenverwaltung zeigt nur die aktuell offene Forderung. Die ursprüngliche Forderung bleibt aber mit allen Zwischenstufen als Forderungsgeschichte erhalten. Die Historie ist ziemlich kompliziert und kann nicht direkt eingesehen werden. Die Forderungsgeschichte dient nur zur Generierung der Schuldnerabrechnung.
Sobald für eine Forderung eine Forderungsgeschichte existiert, darf die aktuelle Forderung nicht mehr ohne weiteres verändert werden, denn eine richtige Schuldnerabrechnung setzt voraus, dass sich die Geschichte der Forderung lückenlos vom Anfang über alle Zahlungen bis heute verfolgen lässt.
Wenn für eine Forderung eine Forderungsgeschichte existiert, gibt ADVOKAT einen Warnhinweis, sobald man versucht, sie zu verändern. Die Meldung lautet:
Auf diese Forderung wurde bereits eine Zahlung angerechnet. Wenn Sie die Forderung ändern, stimmt die Schuldnerabrechnung nicht mehr. OK
Was hier für Forderungen beschrieben wurde, gilt im gleichen Maße für Titel (Quasititel). Auch diese werden durch Schuldnerzahlungen verändert. Auch für diese gibt es eine Titelgeschichte, auch diese muss lückenlos sein.
Die Schuldnerabrechnung stimmt nur dann, wenn die Forderungen, Titel und Zahlungen streng chronologisch erfasst wurden. Bei Forderungen kommt es auf das Zins-ab-Datum an und bei Titeln auf das Titeldatum. Es reicht nicht, etwa zuerst alle Forderungen (Titel) chronologisch zu erfassen und dann alle Zahlungen. Es muss insgesamt die richtige Reihenfolge eingehalten werden, sonst weist eine Fehlermeldung darauf hin und es kann keine Schuldnerabrechnung ausgedruckt werden.
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx