11.7.6 Exekutionen (2FE)

Obwohl es für den Exekutionsantrag eigentlich nur mehr ein Formular gibt, gibt es in ADVOKAT für die verschiedene Exekutionsarten verschiedene Dokumente. Der Grund ist die unterschiedliche Berechnung der Pauschalgebühr bei beweglichem und unbeweglichem Vermögen.

Wir liefern ua folgende Dokumente mit:

2FE

Standarddokument für bewegliches Vermögen

2FEL

Zwangsweise Pfandrechtsbegründung (PG für unbewegliches Vermögen inkl. Eintragungsgeb.)

2FEL1

Zwangsversteigerung (PG für unbewegliches Vermögen)

2FEL2

Zwangsversteigerung und § 142 EO
§ 142 EO heißt, es liegt schon ein Schätzgutachten vor und es ist kein neuerliches Gutachten einzuholen.

2FEHEX

Herausgabeexekution

2FER

(Mietzins- und) Räumungsexekution

2FESI

Sicherstellungsexekution bewegliches Vermögen

2FESIL

Sicherstellung unbewegliches Vermögen

3AFE

Wie 2FE aber ausländischer Titel

Zu den meisten Formularen gibt es auch die entsprechenden ERV-Vorlagen.

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