13.12.1 Reorganisation der Buchhaltungsdatenbank

Buchhaltungsdatenbanken müssen von Zeit zu Zeit reorganisiert werden. Dabei werden Fehler bereinigt, sowie die Struktur optimiert und der Zugriff beschleunigt.

Zur Reorganisation der Buchhaltung müssen Sie im Startfenster von ADVOKAT (nicht im Buchhaltungsprogramm) den Menüpunkt System / Reorganisation wählen. Im Fenster Reorganisation können Sie die Buchhaltung auswählen, die reorganisiert werden soll. Die zuletzt bearbeitete Buchhaltung wird vorgeschlagen.

Wenn Sie nur die Buchhaltung reorganisieren wollen, müssen Sie alle Optionen außer der Option Fibu deaktivieren. Während der Reorganisation einer Buchhaltung darf niemand in dieser Buchhaltung arbeiten, wohl aber im übrigen ADVOKAT-Programm.

Bei der Reorganisation wird auch geprüft, ob für jede Buchung Konto, Gegenkonto und USt-Konto in der Kontenstammdatei vorhanden sind und sich die Beträge decken. Wenn nicht, werden diese Konten behelfsmäßig angelegt (Kontobezeichnung = "Bei Reorganisation automatisch angelegt"). Anschließend werden alle Salden in der Kontenstammdatei geprüft und nötigenfalls korrigiert bzw. neu berechnet.

Weitere Informationen zur Reorganisation finden Sie unter Reorganisation.

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