19.1.106 Stoppcode #056b# : Kostenverzeichnis Antrag auf Pfandrechtseintragung
Dieser Stoppcode dient für einen Antrag auf Eintragung des Pfandrechtes nach Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 208 EO. Er rechnet:
Kostenverzeichnis: |
Einfacher Einheitssatz
keine Pauschalgebühr
Eintragungsgebühr
Verwendung:
Im Formular 2SEPFAND.rtf.
Hinweis:
Bei einem Antrag auf Pfandrechtseintragung gilt nicht GGG TP9 lit. a, sondern TP4 Anmerkung 5. Es fällt daher zwar Eintragungsgebühr (zur Berechnung siehe Stoppcode #052# : Kostenverzeichnis für Exekution) an, nicht aber Pauschalgebühr oder Eingabengebühr.
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