19.1.158 Stoppcode #100# : Angaben zum Zinsenbegehren

Für einen bestimmten Betreibungsschritt wird die Begründung für das Zinsenbegehren aus dem Fenster Betreibung, Mahnklage 1 im Klartext ermittelt. Folgende Zinsbegehren werden berücksichtigt:

V

Zinsen in der Höhe des im Klageverfahren angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart

A

Die klagende Partei hätte ihre freien Geldmittel zu dem im Klagebegehren angegebenen Zinssatz anlegen können

K

Die klagende Partei nimmt einen Kredit in Anspruch, der zumindest die Höhe der Klagsforderung erreicht und der mit dem im Klagebegehren angeführten Zinssatz zu verzinsen ist

S

Der Zahlungsverzug wurde zumindest durch auffallende Sorglosigkeit herbeigeführt.

U

Trotz Hinweis auf die Notwendigkeit der Kreditaufnahme wurde keine Zahlung geleistet

B

Es liegt ein beiderseitiges Unternehmergeschäft vor

Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Checkbox für die Angaben zum Zinsbegehren "V" angekreuzt ist, wird der Stoppcode ersetzt durch:

V Zinsen in der Höhe des im Klageverfahren angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart

Hinweis:
Dieser Stoppcode ist mit einem Linkseinzug und einem hängenden Einzug zu versehen.

Die Kombination mehrerer Angaben zum Zinsenbegehren, wie zB Fahrlässigkeit, Kreditaufnahme und B = beiderseitiges Unternehmergeschäft hat bei Gerichten zur Annahme von Unschlüssigkeit geführt. Daher macht ADVOKAT folgendes: Wenn "B" zur Anwendung kommt, werden automatisch die anderen Angaben deaktiviert.

Verwendung:
In Mahnklagen.

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