19.1.158 Stoppcode #100# : Angaben zum Zinsenbegehren
Für einen bestimmten Betreibungsschritt wird die Begründung für das Zinsenbegehren aus dem Fenster Betreibung, Mahnklage 1 im Klartext ermittelt. Folgende Zinsbegehren werden berücksichtigt:
V | Zinsen in der Höhe des im Klageverfahren angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart |
A | Die klagende Partei hätte ihre freien Geldmittel zu dem im Klagebegehren angegebenen Zinssatz anlegen können |
K | Die klagende Partei nimmt einen Kredit in Anspruch, der zumindest die Höhe der Klagsforderung erreicht und der mit dem im Klagebegehren angeführten Zinssatz zu verzinsen ist |
S | Der Zahlungsverzug wurde zumindest durch auffallende Sorglosigkeit herbeigeführt. |
U | Trotz Hinweis auf die Notwendigkeit der Kreditaufnahme wurde keine Zahlung geleistet |
B | Es liegt ein beiderseitiges Unternehmergeschäft vor |
Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Checkbox für die Angaben zum Zinsbegehren "V" angekreuzt ist, wird der Stoppcode ersetzt durch:
V Zinsen in der Höhe des im Klageverfahren angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart
Hinweis:
Dieser Stoppcode ist mit einem Linkseinzug und einem hängenden Einzug zu versehen.
Die Kombination mehrerer Angaben zum Zinsenbegehren, wie zB Fahrlässigkeit, Kreditaufnahme und B = beiderseitiges Unternehmergeschäft hat bei Gerichten zur Annahme von Unschlüssigkeit geführt. Daher macht ADVOKAT folgendes: Wenn "B" zur Anwendung kommt, werden automatisch die anderen Angaben deaktiviert.
Verwendung:
In Mahnklagen.
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