8.4.2 Honorarmanager Einstellungen Pauschalierung
Abb. 207: Fenster "Honorarmanager Pauschalierung"
Viele Felder in diesem Reiter werden aus dem Fenster Aktenstamm - Verrechnung vorgeschlagen.
Sobald aber eine Honorarnote erstellt und gespeichert wird, werden die viele Einstellungen, so wie sie getroffen wurden, gespeichert und beim nächsten Aufruf vorgeschlagen.
Pauschalierung | Auswirkungen |
Keine | Man kann keine Pauschale eingeben, wohl aber einen Zuschlag oder Nachlass |
Honorar netto | Pauschalierung bezieht sich auf das Nettohonorar: Verdienst netto ohne Barauslagen |
Honorar und Barauslagen netto | Pauschalierung bezieht sich auf das Nettohonorar netto inklusive der Barauslagen. |
Honorar und Barauslagen brutto | Pauschalierung bezieht sich auf das Honorar inkl. Barauslagen und inkl. USt. |
Kollegiale Hälfte | Damit wird der Verdienst nach der Summierung halbiert. Die Barauslagen bleiben in voller Höhe erhalten. |
Kollegiale Drittel | Damit wird der Verdienst nach der Summierung gedrittelt. Die Barauslagen bleiben in voller Höhe erhalten. |
Aus dem Aktenstamm | Damit werden die "Pauschalierungsfelder" inaktiv. Die Werte für die Honorarnote werden aus dem Fenster Aktenstamm - Verrechnung genommen. Details siehe unten bei "Pauschalierung". |
Fixbetrag
Bei einer Pauschalierung wird hier der Fixbetrag erfasst. Im Textfeld wird "Pauschale" vorgeschlagen. Sie können auch einen anderen Text eingeben. Er wird auf der Honorarnote angedruckt. Dies könnte auch der Text "Pauschalierung auf Endsumme EUR 500,00" sein.
Zuschlag
Der Zuschlag wird in Prozent angegeben. Im Textfeld wird "Zuschlag" vorgeschlagen. Sie können auch einen anderen Text eingeben. Er wird auf der Honorarnote angedruckt. Rechnerisch wird ein Zuschlag vor einem Nachlass gerechnet. Hinweis: Bei einer Pauschalierung "Honorar und Barauslagen brutto" sind die Felder Zuschlag und Nachlass gesperrt. Es ist nicht sinnvoll auf eine Endsumme zu pauschalieren und dann noch einen Nachlass (Zuschlag) reinzunehmen und damit sozusagen in einem zweiten Schritt die Pauschale zu verändern.
Nachlass
Der Nachlass wird entweder in Prozent oder als Betrag angegeben. Es gibt den Umschalter "Proz / Betrag" rechts des Eingabefelds.
Im Textfeld wird "Nachlass" vorgeschlagen. Sie können auch einen anderen Text eingeben. Er wird auf der Honorarnote angedruckt. Rechnerisch wird ein Zuschlag vor einem Nachlass gerechnet. Hinweis: Bei einer Pauschalierung "Honorar und Barauslagen brutto" kann man nicht gleichzeitig einen Zuschlag oder Nachlass eingeben. Zur Begründung siehe oben unter "Zuschlag".
Pauschalierung
Im Fenster Aktenstamm - Verrechnung gibt es Felder für die Eingabe von Informationen zur Verrechnung, insbesondere zur Pauschalierung: Art der Pauschalierung, Fixbetrag, Zuschlag, Nachlass, Kostenpauschale.
Wenn im Honorarmanager ein Akt abgerechnet wird, dann werden die Pauschalierungseinstellungen aus dem Aktenstamm im Honorarmanager vorgeschlagen. Diese können im Honorarmanager übersteuert werden.
Wenn im Honorarmanager mehrere Akten abgerechnet werden, dann wird im Honorarmanager, Reiter Verrechnung als Pauschalierungseinstellung "99 = aus dem Aktenstamm" vorgeschlagen. Das bedeutet, für jeden Akt werden die Einstellungen aus dem Aktenstamm herangezogen. Die Pauschalierungsfelder im Honorarmanager (das sind Fixbetrag, Zuschlag, Nachlass, Kostenpauschale) sind deaktiv. Ein Übersteuerung für einzelne Akten oder einzelne Pauschalierungsteile ist nicht möglich.
Bei Auswahl "99 = aus dem Aktenstamm" geschieht dies bei Abrechnung mehrerer Akten und, damit es konsistent ist, auch bei Abrechnung eines Akts.
Wenn man die Pauschalierungseinstellungen für mehrere Akten übersteuern will, dann wählt man nicht Pauschalierung = '99 aus dem Aktenstamm'. Dann sind die Pauschalierungsfelder aktiv und man kann Einstellungen vornehmen. In diesem Fall werden alle Einstellungen im Aktenstamm ignoriert und aus den aktuellen Honorarmanager-Einstellungen genommen.
Hinweis: Bei der gleichzeitigen Abrechnung mehrerer Akten gibt es hunderte Kombinationsmöglichkeiten. Es kann nicht garantiert werden, dass unterschiedliche Einstellungen aus dem Aktenstamm in jedem Fall in die Honorarnote übernommen werden. Es ist notwendig, die Abrechnung zu kontrollieren.
Stundensatz generell
Hier kann ein generell gültiger Stundensatz für eine Stundensatzabrechnung eingegeben werden. Dieser gilt für alle Sachbearbeiter bei dieser Abrechnung übersteuert alle abweichenden Sachbearbeiter- und Gruppen-Stundensätze.
Siehe auch Stundensatz-Abrechnung.
Mindestminuten
Bei einer Stundensatz-Abrechnung wird der tatsächliche Zeitaufwand der Sachbearbeiter herangezogen (Fenster Leistung, Feld Zeit vb). Dies geschieht auch, wenn der eingegebene Zeitaufwand nur 2 Minuten beträgt.
Wird hier ein Wert von zB "10" eingegeben, wird der Zeitaufwand eines jeden Sachbearbeiters auf 10 Minuten (oder ein Vielfaches davon) aufgerundet und dieser aufgerundete Wert angedruckt und gerechnet.
Einfacher Einheitssatz
Wenn Sie die Option Einfacher Einheitssatz auswählen, wird in allen Leistungen, wo normalerweise doppelter Einheitssatz gilt, stattdessen einfacher Einheitssatz verrechnet. Dies dient zur Abrechnung mit Versicherungen, die nur einfachen Einheitssatz zahlen.
Der einfache Einheitssatz gilt nur für die auswärtigen Verhandlungen am Gerichtsort. Dagegen bleibt es bei doppeltem Einheitssatz, wenn es sich um einen Schriftsatz handelt (Leistungskürzel beginnt mit 2S* oder 3AS* oder 2FE* oder 3AFE*).
Auch ein auswärtiger Lokalaugenschein oder eine Beweistagsatzung vor Ort wird mit doppeltem Einheitssatz abgerechnet. ADVOKAT nimmt an, dass es sich um eine Beweistagsatzung (einen Lokalaugenschein) vor Ort handelt, wenn bei der Leistung im Feld Gericht nichts steht, also jedenfalls nicht "G-...".
Wenn also im Feld Gericht nichts oder etwas anderes als "G-..." steht, bleibt es beim doppelten Einheitssatz. Wenn "G-..." drinsteht, wird ein doppelter Einheitssatz zum einfachen Einheitssatz reduziert.
Hinweis: Ein dreifacher oder vierfacher Einheitssatz ist nicht betroffen.
Streitgenossenzuschlag
Standardmäßig wird der Streitgenossenzuschlag bei jeder Leistung in einer eigenen Zeile berechnet.
Mit dieser Option kann der Streitgenossenzuschlag stattdessen im Summenblock pauschaliert angeführt werden. Ein abweichender Streitgenossenzuschlag geht damit natürlich verloren.
Eine Eingabe in diesem Feld bedeutet:
Leer | Der Streitgenossenzuschlag wird bei jeder Leistung angeführt. |
15 | Der Streitgenossenzuschlag wird bei der einzelnen Leistung unterdrückt und am Ende der Honorarnote in einer Summe angeführt, bei Eingabe von "15" also 15 % Zuschlag. |
0 | Bei keiner Leistung wird Streitgenossenzuschlag angedruckt und auch nicht in die Kostensumme hineingerechnet (dh der Streitgenossenzuschlag wird komplett ignoriert). |
Generelle Umsatzsteuer
Standardmäßig wird der USt-Satz 20 % herangezogen (Tabellen warten / Umsatzsteuer-Sätze). Im Aktenstamm, Reiter Verrechnung kann ein abweichender USt-Satz erfasst werden.
In diesem Feld kann der USt-Satz noch einmal übersteuert werden. Es kann auch 0 % eingegeben werden. Wenn nichts eingegeben wird, dann wird der USt-Satz aus dem Fenster Aktenstamm, Reiter Verrechnung herangezogen.
Hinweis: Bei der Abrechnung mehrerer Akten in einer Honorarnote wird die generelle USt aus der Nettogesamtsumme berechnet. Die Berechnung der USt aus der Summe pro Akt kann davon abweichen.
Wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmen im Ausland (EU) ist und eine USt-ID at, kommt folgende Meldung:
Hinweis: Sie erstellen gerade eine Honorarnote mit 20 % USt. Der Rechnungsempfänger ist ein Unternehmen im Ausland (EU). Der USt-Satz im Aktenstamm ist eventuell auf 0 % zu ändern.
In der Honorarnote wird ein Hinweis angedruckt:
In Österreich nicht steuerbar gemäß § 3a Abs. 6 UStG - Übergang der Steuerschuld auf Empfänger gem. RL 2008/8/EG.
Wenn die Rechnung an einem Empfänger in einem Drittland gerichtet ist, kommt folgende Meldung:
Hinweis: Sie erstellen gerade eine Honorarnote mit 20 % USt. Der Rechnungsempfänger hat eine Adresse in einem Drittland. Der USt-Satz im Aktenstamm ist eventuell auf 0 % zu ändern.
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