12.3.23.3 Ab- und Zuschreibung Grundstücke
Urkunden
Siehe Urkunden.
Einlage
Die Herkunftseinlage (KG und EZ), aus der das Grundstück kommt.
Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Quellfläche
Anzahl: 1..100
Angabe der KG. Pflichtfeld.
Meistens ist hier bei KG dasselbe anzugeben wie im Feld Einlage, außer im Fall Exkurs: Überlandgrundstück (Wirtschaftliche Einheit).
Angabe der Grundstücksnummer, die abgeschrieben werden soll. Pflichtfeld.
Im Rang
Wenn die Abschreibung des Grundstücks im Rang einer beabsichtigten Veräußerung vorzunehmen ist, dann ist hier die Tagebuchzahl (TZ/Jahr) der Rangordnung anzugeben.
Zieleinlage
Es gibt zwei Alternativen:
a) Einlage
In diesem Fall wird die Einlage (KG, EZ) angegeben, zu der zuzuschreiben ist. Sie muss bereits existieren.
b) Bezug auf anderes Begehren
In diesem Fall wird eine neue Einlage eröffnet. Dies geschieht mit einem Sonstigen Begehren Einlage anlegen.
Eintragungsgebühr
Siehe Eigentumsrecht Eintragung, Gebühren
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