19.1.164 Stoppcode #109b#
Dieser Stoppcode funktioniert wie Stoppcode #109|Gebührentarif#. Der einzige Unterschied ist, dass der Streitgenossenzuschlag nach § 10 Abs. 3 AHK berechnet wird, also für jede weitere verteidigte Partei 30% ohne die Begrenzung mit dem Maximalwert von 50%.
ADVOKAT betrachtet alle (Aktenbeteiligten mit der Funktion) "Klient" als verteidigte Partei.
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