19.1.164 Stoppcode #109b#

Dieser Stoppcode funktioniert wie Stoppcode #109|Gebührentarif#. Der einzige Unterschied ist, dass der Streitgenossenzuschlag nach § 10 Abs. 3 AHK berechnet wird, also für jede weitere verteidigte Partei 30% ohne die Begrenzung mit dem Maximalwert von 50%.

ADVOKAT betrachtet alle (Aktenbeteiligten mit der Funktion) "Klient" als verteidigte Partei.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx