12.3.18.4 Eigentumsrecht Vormerkung

Personen zum Begehren
Anzahl: genau 1
Die Person, die als vorgemerkter Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden soll.
Wenn mehrere Personen als (Mit)Eigentümer eingetragen werden sollen, sind nicht etwa hier mehrere Personen einzugeben, sondern mehrere Begehren mit je einer Person zu erfassen.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.

100 Zeichen. Wenn bei Begründung "Sonstige" eingegeben wird, ist das ein Pflichtfeld.

BemessungsgrundlageUrkunden zum Begehren
Anzahl: 0..500. Pflichtfeld
Hier werden dem Begehren eine oder mehrere Urkunden zugeordnet, auf die sich die Eintragung gründet (Eintragungsgrundlage), zB Kaufvertrag, Übergabsvertrag, Pfandbestellungsvertrag.

Hinweis: Die Urkunden, die nur Bewilligungsgrundlagen darstellen, zB eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Selbstberechnungserklärung, werden nicht hier eingegeben.

Nähere Informationen finden Sie unter Urkunden.

Kapitel: In manchen Fällen (zB Fruchtgenussrecht, Wohnungsrecht, Reallast) ist es notwendig, explizit auf einen bestimmten Teil der Urkunde zu verweisen, zB "Kapitel 3", "Abschnitt V.1", "Punkt 2.1"

Gegenstand
Es gibt zwei Möglichkeiten:

a) Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung
Der Eigentumsanteil ist bereits im Grundbuch eingetragen und wird in den Feldern Einlage und B-LNR bezeichnet.

b) Bezug auf anderes Begehren
Der Eigentumsanteil (die EZ) wird neu eröffnet und darauf das Eigentumsrecht vorgemerkt. Es wird auf ein anderes Begehren "Sonstiges Begehren - Einlage anlegen - Neueintragung" Bezug genommen. Dieses Begehren muss bereits zuvor im Grundbuchsantrag erfasst worden sein.

100 Zeichen. Wenn bei Begründung "Sonstige" eingegeben wird, ist das ein Pflichtfeld.

BemessungsgrundlageEinlage
Die vom aktuellen Begehren betroffene Einlage (KG und EZ). Diese Felder werden aus einem vorher erfassten Begehren vorgeschlagen. Kann nur eingegeben werden, wenn bei Reiter Begehrensdaten, Gegenstand "Bezug auf bestehende KG/EZ bzw. Eintragung" gewählt wurde.

100 Zeichen. Wenn bei Begründung "Sonstige" eingegeben wird, ist das ein Pflichtfeld.

BemessungsgrundlageAnderes Begehren
Kann nur eingegeben werden, wenn bei Reiter Begehrensdaten, Gegenstand "Bezug auf anderes Begehren" gewählt wurde. Sie können die bereits erfassten Begehren aus der Liste auswählen.

100 Zeichen. Wenn bei Begründung "Sonstige" eingegeben wird, ist das ein Pflichtfeld.

BemessungsgrundlageEintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.

Liste der Eigentumsanteile
Sämtliche Eigentumsanteile der Einlage, auf die die angegebene Person als Eigentümer vorgemerkt werden soll.
GR-1022: Jeder Eigentumsanteil darf im Begehren nur einmal vorkommen.

Angaben zum Anteil
Da Anteilsgrößen ab April 2016 nur mehr absolut angegeben werden können, wurde das Feld deaktiviert. Eine genauere Erklärung finden Sie unter Anteil.

B-LNR
Pflichtfeld. Gibt den Eigentumsanteil an, der auf den neuen Eigentümer übergehen soll.
GR-1023: Die B-LNR muss in der Einlage existieren.

Anteil
Angabe in Form einer Bruchzahl. Bestimmt in welchem Umfang der neuen Eigentümer eingetragen wird. Wenn Anteil fehlt, wird der Anteil zur Gänze vom eingetragenen auf den neuen Eigentümer übertragen.
GR-1024: Die begehrte, absolute Anteilsgröße darf die eingetragene Anteilsgröße nicht übersteigen.

Im Rang: TZ
Wenn die Eintragung im Rang einer Rangordnung für die Veräußerung vorzunehmen ist, dann ist hier die Tagebuchzahl des Rangordnungsbeschlusses einzugeben (TZ/Jahr).

Hinweis: Im Fall einer Rangordnungsausnutzung muss diese für jeden Anteil separat angegeben werden - auch falls nur eine einzige Rangordnung existiert.

Vormerkung - Hinweis
Beinhaltet einen Hinweis bzw. eine Erklärung für die Vormerkung, zB "Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlt".

Gebühren
Siehe Eigentumsrecht Eintragung, Gebühren

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx