12.3.15.2 ERV Eingaben beim Verwaltungsgerichtshof

Seit 1.10.2014 müssen Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof via ERV getätigt werden. Sie können eine solche Eingabe direkt im Programm "ERV" erfassen.

Schriftsatzart
Wählen Sie die Schriftsatzart "VGH = Verfassungs-, Verwaltungsgerichtshof, BVwG" aus der Liste aus.

Art
Wählen Sie die Unterart "VW = VwGH Ersteingabe" oder "VWFO = VwGH Folgeeingabe" aus der Liste aus.

Reiter Personen

Rolle
Als Rollenbezeichnungen kommen in Frage:
1. Antragsteller: Entspricht dem Kläger
2. Antragsgegner: Entspricht dem Beklagten
3. Mitbeteiligte Partei

Hinweis: Bei Folgeeingaben an das VwGH muss keine Partei mit Rolle "Antragsteller" existieren.

Das Feld Geschlecht muss für den Antragsteller übermittelt werden, dient aber nur für die Anrede und wird daher aus dem Fenster Personenstamm, Feld Anrede automatisch abgeleitet. Wenn der Test "Herr" vorkommt, ist es männlich, sonst weiblich.

Empfänger
Das Gericht kann nicht ausgewählt werden, weil sich aus der Schriftsatzart der Empfänger implizit ergibt.

Geschäftszahl
Bei einer Folgeeingabe ist die Geschäftszahl des VfGH anzugeben.

Reiter Gerichtshof (nur bei Ersteingabe)

Abb. 306: Fenster "Gerichtshof bei VwGH Ersteingabe"

Datum, Zustelldatum, Geschäftszahl
In diesen Feldern sind die Daten des angefochtenen Rechtsakts einzutragen.
Datum = Erstellungsdatum und Zustelldatum.

Eingabengebühr
Hier geben Sie an, ob eine Eingabegebühr zu entrichten ist oder ob eine Befreiung vorliegt.

Hinweis: Wird eine Eingabe im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, ist die Gebühr durch Abbuchung und Einziehung zu entrichten. Das Konto für die Einziehung wird, wie bei anderen Verfahrensarten, zusammen mit dem Vertreter übermittelt. Ob eine Pauschalgebühr/Verwaltungsabgabe anfällt, ist vom Anwender zu entscheiden.

Bezugszahlen
Hier können Sie die Geschäftszahlen von bestehenden Anträgen angeben, welche in einem bestimmten Zusammenhang mit dem betroffenen Antrag stehen, um auf diese zu verweisen.

Reiter Anlagen

Siehe auch Anlagen bei ERV-Schriftsätzen.

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